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Die Schweiz - ein verlässlicher Handelspartner auf Augenhöhe mit der EU

Die Beziehungen der Schweiz zur EU sind enger als die zum Rest der Welt. Dennoch ist die Schweiz stets den Weg einer selbständigen Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik gegangen. Diese Strategie hat die Schweiz in den meisten Ranglisten weit nach vorne gebracht, obwohl sie mit 7,6 Mio. EinwohnerInnen zu den Kleinstaaten gehört. Die Schweiz dürfte in Zukunft ihre Eigenständigkeit noch vermehrt unterstreichen. Insbesondere die Aussenpolitik und im Speziellem die Nah- und Mittelostpolitik haben es der Schweiz erlaubt, sich weltweit zu profilieren. Die Schweiz begegnet der EU als gleichberechtigte Partnerin und tut dies auch gegenüber anderen Staaten oder Regionen. Ein Beitritt zur EU oder zum EWR drängt sich deshalb nicht auf.

Josef Schmid, Wettingen/Geri Müller, Nationalrat Grüne Partei, Baden

Die Schweiz unterhält seit vielen Jahren enge Beziehungen mit der EU. Politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Belange stehen im Vordergrund. Die Schweiz und die EU teilen gemeinsame politische Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte, gute Regierungsführung, marktwirtschaftliche Prinzipien und nachhaltige Entwicklung. Die Verflochtenheit mit der EU zeigt sich in einem dichten Vertrags- und Regelwerk, welches die Schweiz mit der EU unterhält. Der Grundstein der bilateralen Vertragsarchitektur wurde 1972 mit dem ersten Freihandelsabkommen gelegt. Weitere wichtige Abkommen folgten, wie das Versicherungsabkommen von 1989, die bilateralen Abkommen I von 1999 und die bilateralen Abkommen II von 2004. Der Schweizer Souverän zeigte sich in verschiedenen Volksabstimmungen offen für „Europa“, ohne jedoch einem EU-Beitritt zuzustimmen. 2006 hat der Bundesrat einen Europabericht veröffentlicht, in dem er zum Schluss kommt, kurz- und mittelfristig sei die Fortsetzung des Bilateralen Weges die innenpolitisch einzig tragfähige europapolitische Option. Langfristig behält sich der Bundesrat das strategische Ziel eines EU-Beitritts als Wahlmöglichkeit vor. Der Bedeutungsverlust der EFTA (European Free Trade Association), zu der nebst der Schweiz lediglich Island, Norwegen und das Fürstentum Liechtenstein gehören, fordert von der Schweiz einen besonderen Effort, den bisherigen Besitzstand an Standards zu wahren und zielorientiert auszubauen. Um in den langwierigen und zähen Verhandlungen mit der EU zu bestehen, kann die Schweiz als gewiefter Partner auf eine reiche und erfahrene Verhandlungstradition zurückblicken. Als kleines Binnenland ist sie darauf angewiesen, intensive Beziehungen mit ihren Nachbarländern auf allen Ebenen zu führen. Die fortschreitende Globalisierung, die freie Marktwirtschaft, der internationale Wettbewerb sind unumstrittene Herausforderungen, denen sich die Schweiz stellen muss. So ist sie, im Herzen Westeuropas gelegen, der zweitgrösste Wirtschaftspartner der EU, nach den USA, aber noch vor China und Japan. 900'000 EU Bürger leben und arbeiten in der Schweiz, und viele weitere überqueren täglich die Grenze, um hier zu arbeiten.

Wirtschaftlich stark verflochten mit der EU

Die EU ist mit gut 500 Millionen Einwohnern und ihren 27 Mitgliedstaaten die wichtigste Wirtschafts- und Handelspartnerin der Schweiz. In die EU exportiert die Schweiz Waren im Volumen von 111,9 Mrd. CHF, – das sind 59,7 % aller Schweizer Exporte. Aus der EU führt die Schweiz Waren im Wert von 131,7 Mrd. CHF ein – das sind 78 % aller Schweizer Importe (Zahlen 2009; Quellen: EZV, Eurostat). Der beidseitige Handel erreicht täglich einen Wert von 1 Milliarde CHF.

Bei seinem offiziellen Besuch in Bern im Mai 2008 bestätigte EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso: „Als Handelspartner ist die Schweiz für uns wichtiger als China.“ Bedeutend ist auch das Volumen der Direktinvestitionen. In der Schweiz stammten 2007 272 Mrd. CHF aus der EU, in der EU waren es 292 Mrd. CHF aus der Schweiz. Circa eine Million Personen aus der EU leben in der Schweiz, und 200'000 europäische Grenzgänger fahren täglich in die Schweiz zur Arbeit. Umgekehrt haben sich 400’000 SchweizerInnen in der EU niedergelassen. Schweizerische Unternehmen beschäftigen in den EU-Mitgliedstaaten insgesamt 926'000 Mitarbeiter. Am Drehkreuz grosser Strassen- und Schienenachsen gelegen, überqueren jeden Tag 1,3 Millionen Personen, 700’000 Autos und 23'000 Lastwagen die Grenzen zwischen der Schweiz und der EU.

Die Kontakte zur EU bestehen aber nicht nur aus Waren-, Dienstleistungs-, Arbeitskräfte- und Kapitalaustausch. Die Schweiz leistet einen Beitrag zur Verminderung der sozialen Disparitäten in der EU (Erweiterungsbeitrag). Sie beteiligt sich an Friedensförderungsmissionen der EU und erleichtert den EU-Gütertransitverkehr dank Bau der NEAT (aus dem Bericht des Bundesrates über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik, 17. September 2010)

Der bilaterale Weg der Schweiz

Aufgrund der auf der politischen Bühne getätigten Erfahrungen hat sich der bilaterale Weg als der gängigste erwiesen. Der sprichwörtliche nüchterne und Risiko abwägende Pragmatismus der Schweizer und Schweizerinnen, verbunden mit legitimen Interessen und Ansprüchen zur Sicherheitswahrung hoher Werte und Errungenschaften sowie der ausgewiesene Volkswillen waren dabei ausschlaggebend. So schreibt der Bericht des Bundesrates über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik, in Beantwortung des Postulats Markwalder am 17. September 2010 folgendes: „Ein EU-Beitritt würde bedeutende Veränderungen der volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen nach sich ziehen. Wichtige Instrumente der Wirtschafts-, Geld- und Finanzpolitik würden entweder delegiert oder auf neue Grundlagen gestellt; die autonome Aussenwirtschaftspolitik müsste weitgehend aufgegeben werden. Die Schweiz wäre gehalten, den Euro zu übernehmen, die SNB müsste ihre eigenständige Geld- und Währungspolitik aufgeben, das Zinsniveau in der Schweiz würde sich an dasjenige der Euro-Zone anpassen, was sich zumindest kurzfristig dämpfend auf die Wirtschaftsleistung auswirken dürfte. Ein EU-Beitritt hätte auch nachhaltige Auswirkungen auf das schweizerische Steuersystem (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer auf mindestens 15 %, Anwendbarkeit der EU-Regelungen über staatliche Beihilfen, Übernahme des Verhaltenskodex im Bereich der Unternehmensbesteuerung). Der innereuropäische Handel dürfte sich aufgrund des Wegfalls der verbleibenden Hemmnisse positiv entwickeln, der Handel mit Drittstaaten könnte demgegenüber an Dynamik verlieren. Und schliesslich würde ein EU-Beitritt zur Übernahme aller gemeinsamen Politiken der EU führen, was sicherlich Auswirkungen auf bestehende Politikbereiche hätte (z.B. auf die Migrationspolitik oder die Sozialpolitik).“

Aus dieser Situationsanalyse heraus zieht der Bundesrat folgende Schlussfolgerungen: „Die Europapolitik ist ein fester Bestandteil der schweizerischen Aussenpolitik, deren Ziele in Artikel 54 der Bundesverfassung festgelegt sind. In Bezug auf die Beziehungen zur EU bedeuten die aussenpolitischen Ziele, dass die Schweiz darum bemüht sein muss, ihren Handlungsspielraum bei der Entscheidfindung zu erhalten, einen angemessenen Marktzugang ihrer wirtschaftlichen Akteure zum EU-Markt aufrechtzuerhalten und bei der Wahrung und Förderung gemeinsamer Werte ein zuverlässiger und solidarischer Partner in Europa zu sein. Bisher wurden diese Ziele dank des bilateralen Weges weitgehend erreicht, auch wenn dieser gewisse Schwächen aufweist. Diese betreffen die mangelnden Einflussmöglichkeiten auf Normen, die die Schweiz direkt betreffen, die Beschränkungen der Souveränität dort, wo die Schweiz ihr Recht an jenes der EU anpassen muss, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, das Fehlen eines vollumfänglichen Zutritts zum EU-Binnenmarkt und schliesslich eine latente Rechtsunsicherheit. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Zusammenarbeit mit der EU weitergeführt werden soll und dass es legitim ist, zu erwarten, dass auch die EU im gegenseitigen Interesse zur Lösungsfindung Hand bietet, sei es in der Frage des Handlungsspielraums der Schweiz bei der Entscheidungsfindung, beim Marktzugang oder bei der Förderung gemeinsamer Werte. Unter den aktuellen Gegebenheiten ist der Bundesrat der Ansicht, dass der bilaterale Weg dazu geeignet bleibt, die Interessen der Schweiz in Europa zu wahren, nämlich ihre Handlungsfreiheit, ihren Wohlstand und ihre Werte zu erhalten. In Bezug auf die grundsätzlichen Ausrichtungen der Europapolitik soll die Schweiz ihr aktives und solidarisches Engagement zur Lösung der gemeinsamen Probleme des Kontinentes fortsetzen. Zu diesem Zweck wird sich der Bundesrat weiterhin für die Konsolidierung und Weiterentwicklung des bilateralen Weges einsetzen. Der eingeschlagene Weg bleibt gegenwärtig das am besten geeignete Instrument zur Wahrung der schweizerischen Interessen in Europa. Dies könnte sich aber in Zukunft ändern; aus diesem Grund sind die europapolitischen Instrumente weiterhin einer permanenten Überprüfung zu unterziehen, um in der Lage zu sein, sie wenn nötig anzupassen.“ In Sachen EU-Politik bekennt sich der Bundesrat offiziell zum bilateralen Weg, behält aber, wie ein gewiefter Pokerspieler, die EU-Karte in der Hinterhand. Diese Haltung ist aus der bundesrätlichen Terminologie ersichtlich, die im Zusammenhang des bilateralen Weges von „kurz- und mittelfristig“ spricht, was einen möglichen EU-Beitritt langfristig nicht ausschliesst.

Weg des Dialogs

Die Schweiz möchte auch in Zukunft ein ernstzunehmender und verlässlicher Partner im Kontext des bilateralen Weges mit der EU sein. Wichtige Verhandlungen und Abkommen stehen auf der Agenda. Vieles wird davon abhängen, mit welchem Selbstbewusstsein der Bundesrat auftritt und wie er Argumente in die Verhandlungswaagschale wirft. Die Schweiz kann in dieser Hinsicht mehr aufzuweisen, als sie sich bewusst ist. Nebst ihrer ausgewiesenen wirtschaftlichen Präsenz in einer globalisierten Welt hat sie noch einiges zu bieten. Die lange Tradition der direkten Demokratie, die Mehrsprachigkeit, der Regionalismus und Föderalismus mit allen Vor- und Nachteilen, als Sitz von vielen wichtigen Institutionen und das aussenpolitische Engagement, die bewährten Guten Dienste und das diplomatische Verhandlungsgeschick sind weitere Trümpfe in künftigen Verhandlungen mit der EU. Die Schweiz, die sich die Neutralität auf die Fahne geschrieben hat, ist aufgrund ihrer vielfältigen Ressourcen und Erfahrungen ein (ge)wichtiger Verhandlungspartner. Unter diesen bewusst gemachten Voraussetzungen ist der Weg zum Dialog mit der schier übermächtigen EU besser geebnet. Die Vermittlungskompetenz - made in Switzerland - zeigte sich im diskreten Konfliktmanagement zwischen den verfeindeten Nachbarstaaten Türkei und Armenien. Zudem wird die Schweiz von Mitgliedern europäischer Parlamente nicht selten gelobt für ihre von der EU unabhängige Aussenpolitik im Nahen und Mittleren Osten.

Transparenz und Positionierung

Der Bundesrat bekräftigt seinen Willen, in weiteren Bereichen die Vorbereitungen zu möglichen Verhandlungen weiterzuführen. Dies betrifft insbesondere den Handel mit CO2-Emissionsrechten (ETS), die Zusammenarbeit bei der Chemikalienregulierung (REACH/CLP) und schliesslich die Zusammenarbeit mit der Europäischen Verteidigungsagentur. Die EU ihrerseits hat in den letzten Jahren zahlreiche Steuerthemen aufgegriffen, wie Aspekte der kantonalen Unternehmensbesteuerung, eine Revision des Zinsbesteuerungsabkommens sowie Fragen zum Informationsaustausch in Steuersachen, mit der Schweiz einen Dialog über die Anwendung des EU-Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung zu führen. In all diesen wichtigen und heiklen Fragen ist es für die Schweiz wichtig, Transparenz und entschlossene politische Positionierung an den Tag zu legen, um nicht passiver, unter Druck geratener Vollzugvollstecker von EU-Recht zu werden. In vielen wichtigen Bereichen nimmt die Schweiz eine führende Position inne, weil ihre Standards über jene der EU stehen. Diese Position darf nicht leichtfertig verspielt werden. Die Kriterien für eine erfolgreiche Weiterführung des bilateralen Weges sind klar definiert:

1. Keine automatische Übernahme neuer Rechtsentwicklungen der EU, sondern angepasste und verhältnismässige Mitgestaltung unter Sicherung und Wahrung der Handlungsspielräume im Rahmen der Schweizer Souveränität (Konsenspolitik).

2. Verträge können nur geschlossen oder revidiert werden, wenn beide Vertragspartner wirklich bereit dazu sind. Diese Bereitschaft ist aber nur gegeben, wenn die Bedürfnisse und Anliegen beider Seiten berücksichtigt werden.

3. Die Schweiz betreibt einen regen Handel mit der EU und ist auf stabile Währungen angewiesen. Die Finanzkrise führte zu starken monetären Fluktuationen.

Fakt ist, dass der Handlungsspielraum für die Schweiz zusehends enger wird. Eine selbstbewusste Schweiz als vollwertiger Handelspartner sollte aber durchaus in der Lage, auf Augenhöhe mit der EU zu verhandeln. Die Andersartigkeit der Schweiz darf nicht als „Sonderfall Schweiz“ dargestellt werden, der sich nur die Rosinen aus dem Kuchen herauspickt. Es geht um ein dynamisches, offenes und partnerschaftliches Modell für ein kollegiales Mit- und Nebeneinander. Nur so kann eine Win-win-Situation für beide Seiten erreicht werden. Nicht Konfrontation, sondern eine aktive Kooperation auf allen Ebenen ist angesagt. Diesbezüglich werden in diesem Artikel noch drei Zusammenarbeitsgebiete illustriert.

Schweizer Friedensförderung

Internationale Friedensförderung ist ein wichtiger Bestandteil der schweizerischen Sicherheitspolitik, die unter dem Leitsatz «Sicherheit durch Kooperation» steht. Die Schweiz beteiligt sich an verschiedenen Friedensmissionen im Ausland und unterstützt diese mit Experten und Armeeangehörigen. Immer wichtiger wird dabei die Zusammenarbeit mit der EU im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Gegenwärtig ist die Schweiz an drei friedensfördernden ESVP-Einsätzen in Bosnien und Herzegowina sowie im Kosovo beteiligt. Die Bedingungen der Schweizer Teilnahme an ESVP-Einsätzen werden jeweils in Ad-hoc-Vereinbarungen geregelt. In einem ESVP-Rahmenabkommen könnten die allgemeinen Modalitäten dieser Zusammenarbeit - wie Status des Schweizer Personals, finanzielle Beteiligung und Umgang mit klassifizierten Informationen - für künftige Operationen vertraglich festgelegt werden. Dies würde den administrativen Aufwand wesentlich erleichtern. Die Einsätze der Schweiz im Rahmen der ESVP könnten flexibler und rascher erfolgen. Ein solches Rahmenabkommen würde jedoch nichts daran ändern, dass die Schweiz unabhängig entscheidet, ob, wann, wo und in welchem Umfang sie an einer bestimmten ESVP-Mission teilnehmen will.

Ein jüngstes Beispiel für diese Unabhängigkeit war der ablehnende Entscheid des Parlamentes, an der Atalanta-Mission (Bekämpfung der Somalia-„Piraten“. Grüne und linke SP-PolitikerInnen kippten den Vorschlag des EDA, aus friedenspolitischen Gründen, unterstützt durch die SVP, welche keine Soldaten im Ausland will.

Zusammenarbeit Wettbewerbsbehörden

Angesichts der engen wirtschaftlichen Verflechtung zwischen der Schweiz und der EU ist auch eine effiziente Bekämpfung grenzübergreifender Wettbewerbsbeschränkungen unabdingbar. Allerdings können die Wettbewerbsbehörden ohne formelle Zusammenarbeitsgrundlage nicht im erforderlichen Masse kooperieren. Die Folgen sind eine ungenügende Durchsetzung der kartellrechtlichen Bestimmungen auf beiden Seiten. Die Zusammenarbeit mit der EU auf diesem Gebiet ist gegenwärtig informeller Natur. Um den vollen Nutzen für eine effiziente Durchsetzung der Wettbewerbsbestimmungen auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zu erlangen, wird nun der Abschluss eines Kooperationsabkommens angestrebt, welches auch die Möglichkeit des Austauschs vertraulicher Informationen umfasst.

Der Bundesrat hat am 18. August 2010 das Verhandlungsmandat für Verhandlungen auf diesem Gebiet unter Vorbehalt der Konsultation der Kantone und der Aussenpolitischen Kommissionen verabschiedet.

REACH

Seit 1. Juni 2007 ist in der EU eine neue Verordnung zur Verbesserung der Chemikaliensicherheit in Kraft: die REACH-Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien, die in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden. Bestehende chemische Stoffe müssen auf ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit hin geprüft werden und verschärften Schutzbestimmungen entsprechen. Neu hergestellte Stoffe unterliegen denselben Anforderungen. Die 2007 gegründete Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist zuständig für die Umsetzung von REACH. Die EU-Verordnung hat auch direkte Auswirkungen auf die chemische Industrie in Ländern ausserhalb der EU. Die Schweizerische Industrie ist davon besonders betroffen, insofern die EU auch in diesem Bereich die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz ist. Der Bundesrat will daher mit der EU Verhandlungen aufnehmen, um sowohl die umwelt- und gesundheitspolitischen, als auch die wirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter REACH zu bewahren. Ein automatischer Nachvollzug von REACH ist nicht wünschenswert, wenn der Schweizer Chemie-Verordnungskatalog, besonders nach Schweizerhalle, schärfere Kriterien erfüllt. Der Bundesrat hat am 18. August 2010 ein Verhandlungsmandat für die Zusammenarbeit mit der EU in diesem Bereich beschlossen.


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