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Bürgerräte – ein paar kritische Bemerkungen

Gegen «Bürgerräte» – durch Los zusammengestellte Gruppen von Personen, die unter Einbezug von Experten eine politische Debatte führen, mit dem Ziel, Lösungsvorschläge für spezifische gesellschaftliche Probleme zu erarbeiten – ist so lange nichts einzuwenden, als diese nicht gegen die Direkte Demokratie ausgespielt werden. Dies ist allerdings oft der Fall. Angesichts der Forderung nach mehr Beteilung der regierten Bevölkerungen stellen sie ein Instrument der Regierenden dar, Beteiligung zu mimen und verbindliche Mitsprache der Bevölkerung zu verhindern. Man behält die Zügel in der Hand und kann übernehmen, was einem passt. Was passt, hat dann vordergründig eine grössere Legitimation. Vorschläge, die nicht passen, kann man fallen lassen, wobei das auf die Dauer Legitimation des ganzen Verfahrens in Frage stellen dürfte. Andererseits können Bürgerräte, da ihre Mitglieder nicht gewählt sind, auch nicht verlangen, dass alle ihre Vorschläge im Politischen Prozess aufgenommen und angemessen umgesetzt werden.

Bei manchen schwingt beim Wunsch nach Bürgerräten die Sehnsucht mit, durch freien Meinungsaustausch argumentativ zur «Wahrheit» zu finden, jenseits politischen Geplänkels. Das ist naiv – in der Politik geht es immer um Werte und Interessen, die man bestenfalls mittels Kompromisse unter einen Hut bringen kann. Um entsprechende Vorschläge zu machen, können Bürgerräte nützlich sein – mit «Wahrheit» hat das aber nichts zu tun.

Es ergeben sich bei Bürgerräten durchaus ein paar Probleme. Das Losverfahren ist nicht so unschuldig, wie es vorerst den Anschein macht. Bestimmt man nach einem statistischen Zufallsverfahren eine Stichprobe – gewöhnlich wird eine geschichtete Stichprobe gezogen, die einerseits garantieren soll, dass alle sozialen Schichten, Altersgruppen, Regionen, Sprachen, etc. repräsentiert sind. Andererseits kann man durch Schichtung die Stichprobengrösse verkleinern. Dabei stellen sich zwei Probleme: Bürgerräte sind erstens zu klein, um eine wirklich repräsentative Stichprobe zu erlauben. Eine solche müsste um die 1000 Personen umfassen. In einer so grossen Gruppe wird eine Diskussion, in der sich alle frei äussern können, schwerlich zu organisieren sein. Ein intensiver Meinungsaustausch wird nicht erfolgen. Zweitens wird sich das Problem stellen, dass nicht alle ausgewählten Personen teilnehmen wollen. Dadurch wird die Repräsentativität der Stichprobe verfälscht, selbst wenn man die entsprechenden Personen durch Personen aus derselben statistischen Schicht ersetzt. Solange die Stellungnahmen der Bürgerräte nicht verbindlich sind, ist das alles kein Problem. Sie erarbeiten dann einfach eine Meinung unter anderen, wobei diese Meinung durchaus breiter abgestützt und konsensfähiger sein kann als andere Meinungen.

Ein weiteres Problem stellt die Auswahl der Experten dar. Werden die Experten von der Politik bestellt, z.B. durch die Parlamente, die Regierungen oder durch die Verwaltungen, kann dadurch die Meinungsbildung in den Bürgerräten manipuliert werden. Werden die Experten durch die Bürgerräte selbst engagiert, so stellt sich die Frage, nach welchen Verfahren diese bestellt werden. Werden die Experten nach den Zufälligkeiten der Vorkenntnis der Teilnehmenden bestimmt? Was gibt es für Alternativen?

Die Diskussionen müssen moderiert werden. Es stellt sich die Frage, wer die Moderation festlegt. Erfolgt dies aus dem politischen System heraus oder organisieren sich die Bürgerräte selbst. Es genügt nicht, die Unabhängigkeit der Moderation zu fordern. Es müssen Vorschläge gemacht werden, wie diese institutionell näherungsweise erreicht werden kann.

In der Schweiz taucht die Forderung nach Bürgerräten weniger häufig auf als in Ländern, die bisher auf der jeweiligen Ebene nur die parlamentarische Demokratie kennen. Angesichts der Möglichkeit effektiver und fast* verbindlicher Teilhabe (* s. z.B. Alpeninitiative), die von den Regierenden in der Schweiz auf absehbarer Zeit nicht effektiv in Frage gestellt werden kann, ist die Institution der Bürgerräte für diese sinnlos. Sie können die Bürgerräte nicht als Alternative zu tatsächlicher Teilhabe ins Spiel bringen. Für die Bevölkerung sind die Bürgerräte ebenfalls kein wirkliches Thema, da man ja abstimmen kann. Trotzdem könnten Bürgerräte in der Schweiz sinnvoll eingesetzt werden: Man könnte diese einsetzen, um Abstimmungen vorzubereiten. Statt oder zusammen mit den Stellungnahmen der offiziellen Schweiz könnten deren Schlussfolgerungen und Empfehlungen im Abstimmungsbüchlein stehen. Zudem könnte man sich vorstellen, dass Vertreter der Bürgerräte in Vorabstimmungssendungen in Radio und Fernsehen auftreten, wie z.B. der Arena.

Die Grüne Fraktion reichte am 24. 09. 2020 im Nationalrat eine Parlamentarische Initiative ein, welche die Einführung eines Bürgerrats bezüglich des Themas Klima forderte (Klimarat). Die 200 Teilnehmer sollen durch Los auf 8 Jahre bestimmt werden und in regelmässigen Sessionen tagen. Der Klimarat hätte weitreichende Kompetenzen: er sollte u.a. direkt Motionen und parlamentarische Initiativen zuhanden des Parlaments beschliessen können, welche analog zu Kommissionsvorstössen der parlamentarischen Kommissionen von Bundesrat und Parlament beschleunigt zu behandeln wären. Er hätte zudem die Kompetenz, Volk und Ständen mit Zweidrittelsmehr einen Antrag auf eine Verfassungsänderung vorzulegen. Einem nicht-gewählten Gremium so viele und wichtige Kompetenzen zu verleihen, ist wohl ziemlich fragwürdig. Die Klima-Frage ist wichtig, es gibt aber auch andere wichtige gesellschaftliche Probleme. Entsprechend könnte man für jedes der entsprechenden Themen einen Bürgerrat mit den gleichen Kompetenzen fordern. Das politische System der Schweiz würde dadurch wohl überfordert.

Es lohnt sich eventuell, die Begründungen anzuführen, welche von der Grünen Fraktion für die Parlamentarische Initiative vorgebracht wurden. «Angesichts der enormen und dringenden Herausforderung der Klimakrise gilt es, neue Wege zu erproben, um schnellere, ambitioniertere und gleichzeitig breit und demokratisch abgestützte Lösungen für mehr Klimagerechtigkeit zu finden. Die französische "Convention Citoyenne pour le Climat", ein ebenfalls durchs Los repräsentativ gewählter Klimarat, hat nach Konsultation mit verschiedenen Wissenschaftler*innen und interner Debatte klimapolitische Forderungen verabschiedet, welche in ihrer Ambition deutlich über das hinausgehen, was gewählte Regierungen und Parlamente bisher beschlossen haben. An diesem Beispiel zeigt sich, dass die Institution eines per Los repräsentativ bestellten Klimarats unter wissenschaftlicher Beratung und professioneller, aber unabhängiger Moderation möglicherweise eher als gewählte Parlamente geeignet ist, die nötigen, weitgreifenden Massnahmen zu debattieren und in den demokratischen Prozess einzubringen welche gleichzeitig mehrheitsfähig und geeignet sind, die Klimakrise tatsächlich rasch und wirksam anzugehen.»

Hier ist anzuführen, dass auch in Parlamenten klimapolitische Forderungen erhoben werden, «welche in ihrer Ambition deutlich über das hinausgehen, was gewählte Regierungen und Parlamente bisher beschlossen haben.». Dazu braucht es keinen Klimarat. Zudem ist nicht ersichtlich, dass Vorschläge eines Klimarates mehrheitsfähiger sein sollten als vom Parlament erarbeitete Vorschläge, vor allem dann, wenn sie wie von den Grünen erwünscht, weiter gehen als parlamentarische Gesetzesentwürfe. https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200467


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