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Die neue Europäische Lebensmittelbehörde



Kaum jemand blickt noch durch bei der Lebensmittelgesetzgebung in der EU. Trotz Novel Food- und Feed-Verordnung fehlt ein umfassendes Gesetz, das einen klaren Überblick ermöglicht. Nun soll die Schaffung einer Europäischen Lebensmittelbehörde (ELB) alle Probleme um die Lebensmittelsicherheit lösen.

von Verena Soldati, Biologin und Geschäftsführerin Basler Appell gegen Gentechnologie

Seit 1997 regelt in den Ländern der Europäischen Union die im Mai 1997 in Kraft getretene Novel Food-Verordnung die Zulassung und Kennzeichnung «neuartiger Lebensmittel und Lebensmittelzutaten». Unter diese Verordnung fallen einerseits alle Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind oder enthalten und andererseits auch Produkte, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden. Solche Zusatzstoffe wie zum Beispiel Aromen, Vitamine, Enzyme oder Farb- und Konservierungsmittel fielen ursprünglich nicht in den Geltungsbereich dieser Verordnung, weil sie kein Erbmaterial mehr enthalten sollten. Doch auf Druck der KonsumentInnen besserte die Europäische Kommission die Novel Food-Verordnung immer wieder nach. Im April 2000 erliess sie eine Verordnung zur Kennzeichnung von Zusatzstoffen und Aromen. Enzyme sind allerdings von der Kennzeichnungspflicht immer noch ausgenommen. Dies obwohl es heute üblich ist, gentechnisch manipulierte Mikroorganismen zur Produktion von Enzymen einzusetzen.

Die Begründung zur Aufrechterhaltung dieser Regelung hängen mit dem Nachweisverfahren zusammen. Dies beruht auf dem Nachweis von gentechnischen Veränderungen im Erbmaterial. Ist das Endprodukt frei von Erbmaterial, so kann es auch nicht nachgewiesen werden. Das Produkt ist dann von der Deklarationspflicht ausgenommen. Viele KonsumentInnen stören sich an dieser Regelung. Sie lehnen Gentechnik aus Überzeugung ab und möchten auch diejenigen Produkte meiden, die zwar kein gentechnisch verändertes Material enthalten, aber mit Hilfe von Gentechnik produziert wurden. Solange das Kriterium des Nachweises im Endprodukt ausschlaggebend ist für die Deklaration, werden auch weiterhin viele scheinbar «gentechnikfreie» Produkte in den Regalen der Supermärkte darauf warten, gekauft zu werden.

Eine mögliche Lösung des Problems wäre die sogenannte Prozesskennzeichnung. Dabei werden alle Schritte bei der Herstellung eines Nahrungsmittels vom Rohstoff bis zum Endprodukt auf den Einsatz von Gentechnik überprüft. Ein erster Entwurf dieser Art der Kennzeichnung wird in der EU-Kommission bereits diskutiert. Allerdings befürchtet die Kommission bei dieser Art der Kennzeichnung eine riesige Papierflut und eine massive Zunahme an Kontrollen. Dies betrifft vor allem stark verarbeitete Produkte wie zum Beispiel Fertiggerichte. Die durch die Prozesskennzeichnung verursachten häufigeren und aufwendigeren Kontrollen führen auch zu einer Erhöhung der Kosten für die Lebensmittelüberprüfung. Diese Kosten sollen auf die VerbraucherInnen abgewälzt werden. Es ist also mit einer Erhöhung der Preise besonders bei stark verarbeiteten Lebensmitteln oder solchen mit vielen Zusatzstoffen zu rechnen. Die Selbstverständlichkeit zu wissen, woraus ein Lebensmittel besteht, soll also in Zukunft von uns KonsumentInnen bezahlt werden. Dabei lehnt eine grosse Mehrheit der Bevölkerung GVO-Food ab. Es gibt nur eine Alternative: der Verzicht auf gentechnisch veränderte Lebensmittel. Nur so lassen sich die Probleme mit dem GVO-Food grundsätzlich lösen. Denn die ganze Kennzeichnungspflicht streut uns sowieso nur Sand in die Augen. Wenn die Gentechnik wirklich Einzug hält in die europäische Landwirtschaft, dann schützt uns auch die Kennzeichnungspflicht nicht vor GVO-Food.

Der Streit um die Kennzeichnungspflicht - die USA stellen sich quer

Seit dem Skandal um den Starlink-Mais, der nur als Tierfutter zugelassen war und trotzdem in Tortilla-Chips auftauchte, befürworten auch in den USA über 80 Prozent der KonsumentInnen die Kennzeichnung von gentechnisch manipulierten Lebensmitteln. Trotzdem protestiert die offizielle Vertretung der USA gegen die geplanten, sehr weitgehenden Forderungen nach Prozesskennzeichnung durch die Novel Food-Verordung der Europäischen Union. Dahinter stecken die multinationalen Grosskonzerne, die damit versuchen endlich den Widerstand in Europa gegen GVO-Food zu brechen. In den USA bestehen keine speziellen Regelungen für den Umgang mit gentechnisch veränderten Lebensmitteln. Sie werden von der amerikanischen Lebensmittelbehörde Food and Drug Administration (FDA) nicht anders behandelt als herkömmlich produzierte Nahrungsmittel. Die FDA hat ihre Haltung erst kürzlich bestätigt und im letzten Oktober eine Klage vom Zentrum für Lebensmittelsicherheit und anderen Interessengruppen gegen die Zulassung von gentechnisch veränderten Produkten abgelehnt.

Bei der Auseinandersetzung um die Zulassung von GVOs oder von mit Hilfe von Gentechnik produzierten Zusatzstoffen ist die Deklarationspflicht einerseits wichtig, um uns KonsumentInnen Wahlfreiheit und Transparenz zu gewähren. Es geht aber vor allem auch um die Sicherheit von gentechnisch veränderten Lebensmitteln: Wie sicher sind sie? Wie steht es mit dem Gesundheitsrisiko in Bezug auf Zusatzstoffe, die mit Hilfe von Gentechnik produziert wurden? Bedeutet die Einführung einer neuen Gentechnik-Sorte als Nahrungsmittel das gleiche Risiko wie die Lancierung einer neuen konventionellen Sorte? Nach welchen Kriterien können wir solche Sorten vergleichen? Um die Klärung der letzten Frage geht es bei der sogenannten «Substantiellen Äquivalenz».

Substantielle Äquivalenz - bloss ein fauler Trick im Gentech-Poker?

Historisch gesehen bildet die Auffassung, GVOs würden kein besonderes Sicherheitsrisiko darstellen, den Eckpfeiler der OECD Richtlinien für eine sichere Biotechnologie. 1993 wurde deshalb der Begriff «Substantielle Äquivalenz» eingeführt - als richtungsweisendes Prinzip für die Erfassung von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Unterschieden zwischen einem gentechnisch manipulierten und einem konventionellen Lebensmittel. Im Gegensatz zu Giften, Pharmakas oder anderen industriell produzierten Chemikalien, die eine klar definierte Zusammensetzung aufweisen, sind in GVO-Nahrungsmitteln eine breite Palette von Substanzen, die in ihrer Zusammensetzung stark variieren können, enthalten. Der Nachweis ihrer Gefährlichkeit ist also mit normalen toxikologischen Untersuchungen nicht möglich. Bei der Überprüfung der substantiellen Äquivalenz von Gentechlebensmitteln werden nun dessen Inhaltsstoffe mit denjenigen aus den nicht manipulierten Elternpflanze stammenden Produkten verglichen. Sind die Ergebnisse dieser Prüfungen zufriedenstellend - d.h. die Anteile an Nährstoffen im Gentechlebensmittel sind annähernd gleich wie in den verwandten konventionellen Pflanzen - werden die Gentechlebensmittel als unbedenklich für die Ernährung eingestuft.

Diese Auffassung wurde aber immer wieder von wissenschaftlicher Seite angezweifelt, etwa von Arpad Pusztai, eines renommierten Forschers aus England, der Fütterungsversuche durchführte. Als entschiedener Befürworter der Gentechnologie fand er beunruhigende Hinweise darauf, dass GVO-Lebensmittel keinesfalls substantiell äquivalent zu den verwandten konventionellen Sorten sind. Die Ratten in seinen Versuchen zeigten Veränderungen an den Verdauungsorganen und eine Beeinträchtigung des Immunsystems. Arpad Pusztai vermutet, dass es mit dem sogenannten Promoter zu tun haben könnte. Dieser ist eine Art Genschalter, der jeweils benötigt wird, um die künstlich eingefügten Gene zu aktivieren. Bei fast allen gentechnisch veränderten Pflanzen wird derselbe Promoter CaMV, der aus dem Blumenkohlmosaikvirus stammt, verwendet. Pusztai ist nicht allein mit seiner Kritik an der Verwendung dieses Promoters. Weitere Forscher befürchten, dass es zu Rekombinationen von CaMV mit anderen Viren kommen könnte. Es wird sogar eine mögliche Rekombination mit dem verwandten Hepatitis B Virus in Betracht gezogen. Wenn immer mehr Menschen und Tiere mit Gentechfood diese CaMV-Gene aufnehmen, steigt die Wahrscheinlichkeit von solchen Rekombinationen und somit auch die Gefahr der Entstehung neuer Viruserkrankungen.

Europäische Lebensmittelbehörde - bloss Alibifunktion?

Trotz mehr als 100 Einzelregelungen für Agrarprodukte in der EU fehlen bis heute gross angelegte Studien zu dieser Problematik. Im Rahmen der Novel Food-Verordnung trat im Januar 1997 die Richtlinie 258/97 für die Zulassung für Gentech-Lebensmittel in Kraft. Obwohl es keine eindeutige Festlegung gab, was unter substantieller Äquivalenz genau zu verstehen sei und was genau verglichen werden muss, um eine Gentechpflanze als zu ihren Elternpflanzen äquivalent bezeichnen zu können, wurden einige GVOs und Produkte - abgesehen von vorgenommenen gentechnischen Veränderungen - als substantiell äquivalent zugelassen. Aus den Zulassungsunterlagen jener Zeit geht auch hervor, dass wegen der fehlenden klaren Definition, wie methodisch zur Ermittlung der substantiellen Äquivalenz vorzugehen sei, viele Daten über giftige oder unverdauliche Inhaltsstoffe fehlten. Zudem wichen die erhobenen Daten sogar innerhalb der gleichen Pflanzenart sehr stark voneinander ab. Bis heute fehlen klare Angaben, wie in der Praxis vorgegangen werden soll, um die substantielle Äquivalenz festzustellen. Weder gibt es Listen, die festlegen, nach welchen Giftstoffen zu suchen sei, noch sind die Forschungsmethoden klar festgelegt.

Dieser Missstand soll nun mit der Schaffung einer Europäischen Lebensmittelbehörde (ELB) behoben werden. Sie soll eine gemeinsame Platform für die bisherigen sechs wissenschaftlichen Ausschüsse, die oft widersprüchliche Gutachten abgegeben haben, bilden. Die ELB soll von den übrigen EU-Einrichtungen unabhängig sein und sich mit allen Fragen befassen, die direkt oder indirekt Fragen der Lebensmittelsicherheit betreffen. Sie soll wissenschaftliche Gutachten im Zusammenhang mit GVO-Food abgeben und zu einer Koordination der sehr unterschiedlichen Gentechnik-Gesetzgebung in den einzelnen Mitgliedsstaaten beitragen. Zugleich soll sie Gesetze zum Schutze der Konsumentinnen und Konsumenten erlassen. So soll die ELB in Notfällen auch den Verkauf von nationalen Lebensmitteln stoppen können, ohne dass der entsprechende Mitgliedstaat vorher angehört wird. Diesen wichtigen Aufgaben und der grossen Verantwortung steht allerdings ein bescheidenes Budget und keine Sanktionskompetenzen gegenüber. So erhält die britische Food Standards Agency (FSA) das Dreifache des für die ELB vorgesehenen Budgets und FSA besitzt bei weitem mehr Kompetenzen. Kritik wird vor allem aus Deutschland laut. So meinte etwa Hiltrud Breyer, Europaabgeordnete der Grünen, die neue Behörde dürfe keine Ausrede sein, um dringende Reformen auf die lange Bank zu schieben. Ihr Kollege von der CDU, Horst Schellhardt, bewertete die EU-Lebensmittelbehörde ebenfalls kritisch: "Die Schwächen im EU-Lebensmittelrecht können nicht durch die Einrichtung einer symbolischen Behörde kaschiert werden."

Im Buch von Balanyá, Doherty, Hoedeman, Ma'anit und Wesselius, "Konzern Europa, die unkontrollierte Macht der Unternehmen", Rotpunkt Verlag, Zürich 2001, ist der Einfluss der europäischen Multis auf die EU-Gesetzgebung in Gentechfragen ausführlich im Kapitel "Die Biotechnologielobby" dokumentiert. (siehe Besprechung auf dieser Home-Page und Artikel von Olivier Hoedeman).


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