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Kurzinfos 4/99



Deutsche Landesbanken im Visier Brüssels

Die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute Deutschlands geraten zunehmend ins Visier der EU-Wettbewerbshüter. Staatsbeihilfen an öffentlich-rechtliche Kreditinstitute geraten zunehmend unter Druck Brüssels. Die Staats-Garantie dieser Banken wird als unerlaubte Wettbewerbsverzerrung gesehen. Eine Staatsgarantie mit unbeschränkter Dauer stelle eine Betriebsbeihilfe dar. NZZ. 16.11.99


Weihnachtsgeld für 630-DM-Beschäftigte

Der tarifvertragliche Ausschluss "geringfügig Beschäftigter" (es geht um Personen in Deutschland, die im Rahmen eines besonderen Status arbeiten) von jährlichen Sonderzuwendungen - wie die Weihnachtsgratifikation - verstösst gegen das Gemeinschaftsrecht, wenn davon erheblich mehr Frauen als Männer betroffen sind. Der EU-Gerichtshof stellt fest, dass an sich die Verweigerung von Sonderzuwendungen keine direkte Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstelle. Wenn sich jedoch feststellen liesse, dass dieser Ausschluss tatsächlich einen erheblich grösseren Prozentsatz von Frauen als Männer betrifft, müsste man hieraus den Schluss ziehen, dass die tarifvertragliche Regelung eine indirekte Diskriminierung im Sinne von Artikel 141 des EG-Vertrages darstelle. EUmagazin, 10/99


Kleine Entente

Frankreich organisiert Trainingsprogramme für Piloten für neue oder angehende Nato-Staaten aus Osteuropa (Polen, Rumänien). Die Modernisierung der Luftstreitkräfte der neuen Verbündeten eröffnet Frankreich kommerzielle Horizonte für die Belieferung dieser Staaten mit französischen Kampfflugzeugen. Frankreich steht dabei in Konkurrenz zu den Amerikanern und den europäischen Bündnispartnern. In Hoffnung, sich auf neuen Märkten für den Verkauf von französischen Kampfflugzeugen eine gute Ausgangsposition zu verschaffen, sind die Ausbildungsprogramme für osteuropäische Piloten gestartet worden. In Polen zeichnet sich anscheinend das potentiell umfangreichste Geschäft ab. NZZ. 19. 10.99


Handelsabkommen Südafrika-Brüssel

Die Unterzeichnung des Handelsabkommens zwischen der EU und Südafrika war von Streitereien bis zur letzten Minute begleitet. Die Gespräche kamen zu einem theatralischen Höhepunkt, als der finnische EU-Präsident seinen Flug nach Johannesburg absagte, weil die Zeremonie der Unterzeichnung bis zum letzten Tag in der Luft hing. Die Schuld an diesen Schwierigkeiten: Spanien, Portugal und Frankreich, Italien und Griechenland. Der südafrikanische Präsident Thabo Mbebik stellte entrüstet die Frage, ob denn die reichen Industrieländer noch einen Funken vom noblen Gedanken der Solidarität hätten. Handelsminister Alec Erwin warf Brüssel vor, am Gängelband der mächtigen Landwirtschafts-Lobby zu laufen. Sauer ist den Südafrikanern das iberische Misstrauen in der Frage aufgestossen, ob denn Pretoria nach einer Übergangsfrist auch wirklich auf die am Kap der guten Hoffnung traditionsreichen Namen "Port" und "Sherry" verzichten werden. Eine schlechte Presse hat sodann Frankreich mit seinem erfolglosen Drängen, die Südafrikaner sollten auf traditionsreiche Bezeichnungen wie "Grand cru" oder "Eau-de-vie" verzichten. Über das französische Anliegen muss auf Grund der vagen Formulierungen im 200seitigen Vertrag allerdings neu verhandelt werden.

Wenig erbaut über den Handel Südafrikas mit der EU sind Pretorias Partner in der Zollunion (Botswana, Namibia, Lesotho und Swasiland). Südafrika hatte die vier anderen Staaten der Southern African Customs Union nicht in den Brüsseler Verhandlungsprozess einbezogen. Dennoch werden sie die Auswirkungen eines faktischen Freihandels mit der EU teilweise schmerzlich zu spüren bekommen. Botswana und Namibia werde Zolleinnahmen von 5,3 bis 8,7% bzw. 8,6% bis 14,1% erleiden müssen. Für Lesotho und Swasiland sind die Folgen noch dramatischer: Ihrer Staatskasse drohen Einkommenseinbussen von 12,9% bis 21,3%, bzw. 13,9 bis 22%. NZZ. 26.10.99


CH - Platz 9 auf Korruptionsliste

Auf einer Skala von 0 (korruptionsfrei) bis 10 (hochgradig korrupt) erzielt die Schweiz 8,9 Punkte. In der Rangliste von 99 untersuchten Staaten belegt sie damit Platz 9. Die Korruptionsindices wurden auf Grund von Umfragen bei Unternehmen ermittelt. Das mittelmässig Image der Schweiz ist offenbar dem Umstand zuzuschreiben, dass die Schweiz mit Geldwäsche und Hort für Fluchtgelder von Potentaten identifiziert wird. Zudem scheint die Konzentration vieler grosser Unternehmungen in der Schweiz eine negative Rolle fürs Image zu spielen. NZZ. 27.10.99


Russland gegen Nato-Beitritt Georgiens

Die russische Regierung lehnt einen Beitritt Georgiens zur Nato ab. Russland sei gegen jegliche Erweiterung der Nato, hiess es in einer Ende Oktober in Moskau veröffentlichten Erklärung des russischen Aussenministeriums. Georgiens Präsident Schwardnadse hatte in der Financial Times erklärt, er sei für einen Nato-Beitritt seines Landes bis spätestens 2005. Moskau betont, die Erweiterung der Nato in den Kaukasus würde zu neuen Trennungslinien in Europa führen. Die Aufnahme neuer Mitglieder in die Allianz werde der Stabilität in der europäisch-atlantischen Region nichts nützen. NZZ. 28.10.99


Anstieg der Produktion von gefährlichen Abfällen in der EU

Laut Bericht "Hazardous waste in the European Union" in der Serie "Statistics in Focus, Environment and energy (7)77)" des EU-Amtes für Statistik (Eurostat) ist die Produktion gefährlicher Abfälle in der EU stetig auf etwa 27 Millionen Tonnen pro Jahr gestiegen und steigt weiter. In einigen Ländern, darunter Deutschland, Niederlande und Grossbritannien, wird die Menge gefährlicher Abfälle entgegen dem EU-weiten Trend geringer. Da die Angaben allerdings auf Angaben der einzelnen Länder beruhen und es kein einheitliches Erhebungsverfahren gibt, ist es nicht möglich die Situation in den einzelnen Ländern zu vergleichen. DNR-EU-Rundschreiben, 9/99


Patente auf Tiere und Pflanzen

Ab dem 1. September 99 werden laut eines Beschlusses des Verwaltungsrates des EU-Patentamtes in München in der EU genmanipulierte Tiere und Pflanzen patentiert werden können, ebenso wie menschliche Gene oder Zellen. Das EPA hat damit eine Kurswechsel eingeleitet. Nach bisheriger Praxis durfte ein Patent nur erteilt werden, wenn eine "Erfindung" vorliegt, aber nicht, wenn es sich lediglich um eine "Entdeckung" handelt. Das Europäische Patent-Übereinkommen, dem auch die Schweiz angehört, enthält klare Ausnahmebestimmungen zur Patentierbarkeit. Art 53b schreibt etwa vor, dass Pflanzensorten und Tierarten nicht patentiert werden dürfen. Wichtigste Voraussetzung für die Erteilung eines Patentes ist zudem, dass eine Erfindung (im Gegensatz zu einer "Entdeckung") vorliegt. Das Patentsystem ist für unbelebte Materie, also für Chemikalien, Maschinen oder technische Einrichtungen ausgelegt, nicht aber für Lebewesen. Der EPA-Verwaltungsrat stützt sich bei seiner Entscheidung auf die umstrittene Patent-Richtlinie der EU, die 1998 vom EU-Parlament verabschiedet wurde. Diese Richtlinie wird inzwischen von den Regierungen der Niederlande, Italiens und Norwegens beim EU-Grichtshof angefochten. DNR-EU-Rundschreiben, 9.99


Alle Jahre wieder

Alle Jahre wieder kritisiert der EU-Rechnungshof das Missmanagment der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten. Rund 5% der Gelder würden nicht lupenrein eingesetzt. In seinem Jahresbericht zum Gemeinsamen Haushalt 1998 stellt der EU-Rechnungshof erneut schwerwiegende Mängel bei der Verwaltung und Kontrolle der Gemeinschaftsmittel fest. Die Kritik richtet sich nicht nur gegen die Kommission sondern auch gegen die Mitgliedstaaten. Nach Aussagen des Rechnungshofes reagieren die Hauptstädte oft sehr schwerhörig auf Kritik und zeigen wenig Eifer, unzulässige Praktiken zu korrigieren (wobei diese systembedingt sind, was der Rechnungshof als EU-Institution nicht anmerkt). Für Abweichungen von der "Ideallinie" bei der Vergabe von Mitteln sind Betrug, ungenügende Kontrollen und fehlende Transparenz wegen Überregulierungen verantwortlich. Wie schon in früheren Berichten erweist sich auch im jüngsten die Agrar- und Strukturpolitik als besonders anfällig. Diese beiden Bereiche absorbieren rund 80% der EU-Mittel. Die Nachprüfung der Agrarausgaben ergab in fast allen Mitgliedsstaaten überhöhte Flächenangaben oder zu hohe Stückzahlen gemessen am effektiven Viehbestand. Die Direktzahlungen an Baumwollproduzenten in Griechenland stützen sich auf topographische Verzeichnisse von 1938 ab. Aber auch in nordischen Ländern führten absichtliche und fahrlässige Buchungs- Bemessungs- und Abrechnungsfehler in Milchrechnungen, Tierprämienverzeichnissen, Bewertungen von Lagerbeständen und Ausfuhrerstattungen zu fragwürdigen Verwendungen von Geldmittel. Beim Struktur- und Kohäsionsfonds seien Gelder für Potemkinsche Dörfer verrechnet worden. Wegen der Anzahl wesentlicher und formeller Fehler lehnte es der Rechnungshof erneut ab, die Rechtmässigkeit der von Kommissionszahlungen zugrunde liegenden Vorgänge zu bestätigen. NZZ. 17.11.99. Der Jahresbericht wird des EU-Rechnungshofes wird jeweils auf dem Internet publiziert: http://www.eca.eu.int/DE/reports_opinions.htm (unter dieser Adresse finden Sie Berichte der letzten drei Jahre).


Bilaterale und Zürich

Laut einer Studie des kantonalzürcherischen Statistischen Amtes stehen nach einer Ratifikation der bilateralen Verträge mehr gut qualifizierte ausländische Arbeitskräfte zur Verfügung. Die Personenfreizügigkeit für EU-Bürger werde im Raum Zürich mehr qualifizierte ausländische Arbeitskräfte auf Kosten wenig Qualifizierter bringen. Der seit den achtziger Jahren wachsende Zustrom von Ausländern aus Nicht-EU-Staaten wird gebremst. 1979 besassen vier von fünf im Kanton Zürich ansässigen Ausländerinnen und Ausländern das Bürgerrecht eines der heutigen 15 EU-Staaten. Nach der Rückwanderung vor allem der Italiener und Spanier und dem wachsenden Zustrom aus Jugoslawien stammt heute jede zweite ausländische Arbeitskraft aus dem EU-Raum. Das Abkommen erleichtere es den Zürcher Firmen, gesuchte Spezialisten und leitende Angestellte aus dem EU-Raum zu rekrutieren. 16./17. 10 1999.


Bilaterale Verträge führen zu höheren Gesundheitskosten

Durch die bilateralen Verträge wird es u.a. zu einer Liberalisierung des Zutritts von Ärzten aus dem EU-Raum kommen. Die vermehrte Konkurrenz wird allerdings nicht zu einem Sinken der Kosten führen, da die Kosten, die ein Arzt "verursacht", mehr oder weniger automatisch von den Krankenkassen beglichen werden. Ein "Überangebot" an medizinischen Leistungen wird also nur teilweise vom "Markt" korrigiert. Da die Lohn- und Beschäftigungssituation von Ärzten in den Nachbarländern im allgemeinen weniger günstig ist als in der Schweiz, ist eine einseitige Mobilität zu erwarten, wenn das Monopol der Inhaber eines eidgenössischen Diploms fällt. Und die bisherigen Sonderregelungen vieler Kantone für Spitäler haben dazu geführt, dass bereits mehr als 2000 ausländische Ärzte angestellt sind, von denen ein erheblicher Teil an einem Wechsel in die freie Praxis interessiert sein dürften. Flankierende Massnahmen mit Blick auf die Gesundheitskosten der Allgemeinheit dürfen nicht formell diskriminierend sein, sollten aber gleichzeitig junge Schweizer Mediziner nicht zu sehr treffen. Da die entsprechenden Hürden im Freizügigkeitsgesetz nicht sehr hoch sind, werden sich im Rahmen der Versuche, im Gesundheitswesen Kostendämpfungen zu erreichen, bei einer Annahme der bilateralen Verträge zusätzliche Probleme ergeben. NZZ. 9.11.99


WWF: Kritik an Fischerei-Subventionen der EU

Der WWF hat im Rahmen seiner Kampagne "Gefährdete Meere" auf die steig zunehmenden Subventionen der EU für die Fischerei -Industrie hingewiesen. Vor allem die Tatsache, dass die meisten der Subventionen weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll sind, wurde vom WWF kritisiert. Nach Angaben des WWF hat die Fischerei-Industrie von der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten insgesamt mehr als 1,4 Milliarden Euro an Subventionen erhalten, was einem durchschnittlichen Betrag von 14000 Euro pro Boot oder 200 Euro pro Tonne Fisch entspricht. Damit fördere die EU mit Steuergeldern zu grosse Fischereiflotten und die Überfischung der Meere. Die USA, Island und die Philippinen haben bei der WTO bereits einen formalen Protest wegen der EU-Fischereisubventionen eingereicht. DNR-EU-Rundschreiben, 9.99


Briten und Deutsche wollen den EU-Strommarkt "öffnen"

Die "sozialdemokratisch" regierten Länder Deutschland und Grossbritannien wollen sich gemeinsam für eine weitergehende "Öffnung" des europäische Strommarktes einsetzen. Es müsse sichergestellt werden, dass alle Verbraucher, private Haushalte und kleine Unternehmen vom ungehinderten Wettbewerb profitieren. Die Zusammenarbeit der beiden Länder zielt offenbar vor allem gegen Frankreich. NZZ. 24.9.99


Die Schweiz subventioniert Lastwagenverkehr - ohne Umlenkungseffekte

Mit rund drei Milliarden Franken soll das Bahnangebot preislich so gestaltet werden, dass der alpenquerende Güterverkehr schon vor der Eröffnung der Basistunnels am Lötschberg und am Gotthard jene Produktivitätsfortschritte bringen soll, welche die Bahn gegenüber der Strasse konkurrenzfähig machen soll (nachdem die Strasse ebenfalls subventioniert wird!!). Der kombinierte Verkehr macht jedoch nur dann wirtschaftlich Sinn, wenn die Güter für eine möglichst lange Strecke auf der Bahn sind. Damit sind nicht nur die Preise der SBB massgebend, sondern auch die Kombiverkehrspreise in Deutschland und Italien. Nun hat die Deutsche Bundesbahn Cargo AG auf den 1. Juni ihre Kombiverkehrspreise erhöht. Damit würde der erhoffte Umlagerungseffekt aus den Subventionen der Schweiz ganz oder teilweise zunichte gemacht. Damit wird die Schweiz, wenn sie die bilateralen Verträge akzeptiert, 3 Milliarden in den Verkehr buttern, ohne irgend einen Umlenkungseffekt zu erreichen. NZZ. 22.9.99


Betrug in der EU

Das EU-Büro für Betrugsbekämpfung hat in seinem jährlichen Bericht für 1998 5316 Fälle mit Verdacht auf Unregelmässigkeiten oder Betrug mit einem möglichen Schadensvolumen von einer guten halben Milliarde Euro gemeldet. Das Amt zur Betrugsbekämpfung wurde vor wenigen Monaten aus einer blossen Einsatzgruppe zu einer unabhängigen Direktion mit erhöhtem Personaletat ausgebaut. Bei jedem fünften Fall konnte der Betrug eindeutig nachgewiesen werden. Als betrugsanfällig erwiesen sich die Zollpräferenzen. So schildert der Bericht, wie China das Einfuhr-Lizenzsystem zur Beschränkung seiner Knoblauchexporte in die EU mit falschen Ursprungsland-Angaben umging. Plötzlich tauchte in den Statistiken neben Iran auch Malaysia als Knoblauchlieferant auf, obschon in diesem Land gar kein Knoblauch angebaut wird. Doppelt betrogen wurde in einem anderen Fall mit fiktiven Fleischexporten nach Jordanien, um Ausfuhr-Rückerstattungen zu kassieren und das Embargo gegen das Endbestimmungsland Irak zu umgehen. Nach den Erkenntnissen des Büros fallen die Schwarzmarktgeschäfte mit Zigaretten, Tabak und Olivenöl besonders ins Gewicht. Der Zirarettenschmuggel über Andorra kostete der EU 1997 400 Millionen Ecu. Berichtet wird auch über Haselnussöl aus der Türkei, das in die EU eingeführt wurde, um es mit Olivenöl zu mischen und dadurch Unrecht Subventionen der EU in Anspruch zu nehmen. Die Schweiz taucht im Bericht u.a. im Zusammenhang mit fiktiven Weinausfuhren zur betrügerischen Inanspruchnahme von Ausfuhrerstattungen auf. NZZ. 20.21/11.99


Ermittlungen in schwedischem EU-Büro

Das schwedische Büro der EU-Kommission steht im Verdacht, mindestens zwei Jahre lang Gehälter an fingiertes Personal ausbezahlt zu haben. Der schwedische Fernsehsender Kanal 4 hatte berichtet, dass auf der Gehaltsliste des Stockholmer EU-Büros auch Zahlungen von Stundenlöhnen für Mitarbeiter standen, deren Namen gar nicht existierten. Manche Anschriften von angeblichen Beschäftigten seien erfunden worden. Andere Namen und Adressen existierten zwar, standen aber in keinem Zusammenhang mit tatsächlichen Mitarbeitern der EU. NZZ. 18.11.99


Währungsthermometer

Die Wirtschaftsabteilung der finnischen Nationalbank hat die Frage der nationalen Verträglichkeiten der Zinspolitik der EU-Zentralbank im September zum Gegenstand einer Studie gemacht (Bank of Finland, Discussion Papers 11/99, Economics Department, September 1999). Die Studie macht den Versucht, die Debatte über die Abweichung des tatsächlichen Leitzinses der EU-Zetralbank von der für die einzelnen Mitgliedstaaten der wirtschaftlich wünschenswerten Zinsen auf eine objektive Grundlage zu stellen. Dazu haben die Autoren eine monetäres Thermometer entwickelt, mit dem die für die einzelnen Volkswirtschaften und den Euro-Raum insgesamt optimalen Zinssätze berechnet werden konnten. Dadurch kann gezeigt werden, wie stark der kurzfristige EZB-Leitzins vom national wünschenswerten Zins abweicht. Nur für Italien und Belgien entsprach der EZB-Leitzins mit 2,4% den wirtschaftspolitisch günstigen Zielen weitgehend. Demgegenüber wäre für Deutschland eine Zins von 1,6%, für Frankreich von 1,8% und für Österreich von 2.1 % optimal gewesen. Für die Länder an der Peripherie wären wegen der erhitzten Konjunktur viel höhere Zinsen erforderlich gewesen: Finnland 3,6%, Spanien 4,1%, Portugal und Niederlande 5.2% und für Irland gar 6.6%.

In einer Währungszone sind Abweichungen der zentralen Geldpolitik von dem für die einzelnen regionalen Teilnehmer optimalen Pfad unvermeidlich. Sie müssten auch keinen Anlass zur Beunruhigung geben, wenn es wirksame Mechanismen zum Ausgleich der Ungleichgewichte gäbe. Aber genau diese seien nur beschränkt einsatzfähig. Die Möglichkeit einer ausgleichenden Fiskalpolitik wird durch den Stabiltiäts- und Wachstumspakt begrenzt. Die Arbeitsmarktflexibilität kann ebenfalls kaum als abfedernder Puffer von Konjunkturunterschieden dienen. Laut der Studie gibt es für den Euro-Raum ein erhebliches Potential externer Schocks (= von aussen verursachte ungleiche Entwicklungen je nach Land; etwa verursacht durch eine drastisches Sinken der Nachfrage aus bestimmen Ländern oder dem starken Ansteigen gewisser Rohstoffpreise). EUmagazin, 11/99


Ausweispflicht bei Grenzkontrollen

Die Mitgliedstaaten haben laut Urteil vom 21. 9. 99 des EU-Gerichtshofs (Rs C-378/97) das Recht, auch bei Unionsbürgern, die über eine Binnengrenze der Gemeinschaft einreisen, die Staatsangehörigkeit zu überprüfen. Die Ausübung des durch Artikel 8a EG-Vertrag den Unionsbürgern gewährten Rechts, sich auf dem Gebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, setzt voraus, dass der Betroffene belegen kann, dass er die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt. Die Mitgliedstaaten dürfen somit weiterhin Identitätskontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft durchführen, um feststellen zu können, ob der Reisende Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats ist und damit das Recht hat sich in den Mitgliedstaaten frei zu bewegen oder ob er Staatsangehöriger eines Drittlandes ist, der dieses Recht nicht besitzt. EUmagazin, 11/99


Die EU verwirft portugiesisches Fusionsveto

Die EU-Kommission hat Mitte Oktober 99 die Massnahmen der portugiesischen Behörden gegen die Fusionsvereinbarungen zwischen dem spanischen Finanzkonzern Banco Santander Central Hispano (BSCH) und dem portugiesischen Finanzier Antonio Champalimaud für mit dem EU-Wettbewerbsrecht unvereinbar erklärt. Nach Auffassung der EU ist das portugiesische Fusionsverbot nichtig, und die beiden Unternehmen können sich zusammenschliessen. Damit wird nach Kommissionsangaben zum ersten Mal ein Mitgliedstaat daran gehindert, einen Zusammenschluss von gemeinschaftsweiter Bedeutung zu untersagen. Die Kommission beruft sich auf Artikel 21 der EG-Fusionskontrollverordnung, laut welchem sie allein zur Würdigung eines Projektes von gemeinschaftsweiter Bedeutung zuständig ist. Die EU-Kommission weist darauf hin, dass keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen den Zusammenschluss bestehen. Darauf legte Portugal ein Veto ein. Bei dessen Prüfung kam die Kommission zum Schluss, dieses schütze keine berechtigten Interessen und sei somit unbegründet. Parallel zur Überprüfung des Vetos hat die Kommission zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Portugal eingeleitete. Das eine betrifft die Missachtung eines ersten EU-Entscheids vom 20. Juli 99, welcher von Lissabon die vorläufige Aussetzung der Massnahmen gegen die Fusion verlangt hat. NZZ. 21.10.99. Anfangs November 99 hinterlegte die EU-Kommission schliesslich beim EU-Gerichtshof eine Klage. NZZ. 4.11.99


Europäissche Volkspartei (EVP) gegen EU-Mitgliedschaft der Türkei

Obwohl die Türkei von allen Beitrittskandidaten über die weitaus engsten vertraglichen Beziehungen zur EU verfügt, wurde ihr auf dem EU-Gipfel Ende 1997 die Gleichbehandlung mit den anderen Bewerberländern verweigert. Ankara wurde bereits im Assoziierungsabkommen mit der EU aus dem Jahr 1963 das grundsätzliche Recht auf Vollmitgliedschaft in der EU zugesichert und seit dem 1.1.96 besteht eine Zollunion zwischen der EU und der Türkei. Trotz dieser langen und etablierten Beziehungen wurde die Türkei anlässlich der neuen Erweiterungsrunde nur eine "Heranführungsstrategie" angeboten, die von Ankara jedoch als Zurücksetzung gegenüber den anderen Kandidaten empfunden und daher brüsk abgelehnt wurde. Durch den Regierungswechsel in der Türkei und in mehreren EU-Staaten, zusätzlich unterstützt durch intensiven diplomatischen Druck aus den USA, erfolgte eine langsame Verbesserung des gespannten Verhältnisses zwischen der EU und der Türkei. In dieser Entwicklung ist die Abstimmung des EU-Parlamentes von Anfangs Oktober 99 zu sehen: mit einer knappen Mehrheit hat das EU-Parlament in Strassburg die angestrebte Mitgliedschaft der Türkei in der EU als einen wichtigen Beitrag für die künftige Entwicklung der EU und für Frieden und Sicherheit in Europa bezeichnet. Die EVP (Zusammenschluss von Christdemokratischen Parteien) wandten sich gegen die Erklärung des EU-Parlamentes. Eine Aufnahme der Türkei würde die bisherigen Strukturen der EU sprengen und ihre politischen Ziele verändern. Es stehe ausser Frage, dass die Türkei eine europäische Berufung habe, aber wenn man ihr den Kandidatenstatus gebe, was solle man dann später der Ukraine oder Russland sagen, wenn man ihnen das gleiche verweigern wolle. Die Christdemokraten warfen den Konservativen, die die Aufnahme der Türkei begrüssen, Opportunismus vor, weil sie das Anliegen der Türkei dazu missbrauchten, durch eine grenzenlose Erweiterung die EU wieder auf den Status einer erweiterten Freihandelszone zurückzuführen. NZZ. 7.10.99


Kürzere Ruhezeiten für Lastwagenfahrer

Nach Vorschlag der EU-Kommission sollen die Ruhezeiten für den Schwerverkehr auf den wichtigsten Autobahnen in der EU harmonisiert werden. Das vorgeschlagene einheitliche Fahrverbot bedeutet für Deutschland, Frankreich und Österreich eine Verkürzung der bestehenden Ruhezeiten. Mit der Harmonisierung will die Kommission den "freien Güterverkehr" fördern. Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich kritisieren den Entwurf indessen als im Widerspruch zur Umwelt- und zur Verkehrspolitik der EU stehend. Die vier Länder müssten mit ihrem hohen Anteil an Transitverkehr ihre Ruhezeiten zum Teil massiv einschränken: In Österreich gilt ein Verbot von 15 Uhr am Samstag bis 22 Uhr am Sonntag. Die opponierenden Länder betonen ihre nationale Verantwortung für den Schutz ihrer Bürger gegen zusätzliche Lärmimmissionen. NZZ. 28.9.99


Solana wundert sich nicht

Der abgetretene Nato-Generalsekreträr Javier Solana hatte als letzte Destination für eine Auslandreise die Schweiz gewählt. Solana wurde von Ogi gefragt, ob sich die Nato nicht wundere, dass die Schweiz unbewaffnete Truppen in die Krisenregion schicke. Der Generalsekretär verneinte. Es liege allein an den beteiligten Ländern, ihren Einsatz im Rahmen der Kfor zu definieren. Es gebe in Kosovo viel zu tun - und damit auch viele Möglichkeiten, ohne Waffen Hilfe zu leisten. NZZ. 17.9.99


Deutsche Interessen am Kosovo-Einsatz

Der deutsche Aussenminister Fischer rechtfertigte den deutschen Beitrag zur Kosovo-Mission einerseits als Beitrag zu einer humanitären Mission. Andererseits sei es aber auch um die deutschen Interessen in der UNO gegangen. Fischer wurde in letzter Zeit von einigen Bundesparlamentariern unterstellt, er betrachte eine aktive Uno-Politik vor allem als Mittel zur Durchsetzung eines ständigen deutschen Sitzes im Sicherheitsrat. NZZ. 8.10.99


Verweis für EU-Beamten van Buitenen

Der Beamte Paul van Buitenen, dessen Enthüllungen über Missmanagement und Nepotismus zum Rücktritt der EU-Kommission im März geführt hatten, hat einen Verweis wegen Veröffentlichung von Amtsgeheimnissen erhalten. Ein Disziplinarausschuss der Kommission befand, van Buitenen habe gegen die ausdrücklichen Vorschriften gehandelt. Van Buitenen kündigte an, er werde prüfen lassen, ob eine Beschwerde beim EU-Gerichtshof möglich sei. Van Buitenen war mit der Rechnungsprüfung beauftragt und hatte dem EU-Parlament im Dezember 98 über Misswirtschaft der Kommission ein dickes Dossier übermittelt. 5.10.99. Am 12. Oktober wurde Paul van Buitenen in Brüssel mit dem Europäischen Steuerzahlerpreis ausgezeichnet. Der Präsident des Europäischen Rechnungshofes, Bernhard Friedmann, wies darauf hin, dass van Buitenen zuerst vergeblich versucht habe, die Missstände bei seinen direkten Vorgesetzten in der Behörde anzuprangern. Derweil versucht die EU-Kommission den Druck auf van Buitenen aufrecht zu erhalten. Er wurde mit weiteren rechtlichen Schritten bedroht, wenn er sein Buch "Unbestechlich für Europa" über die Affären in der Brüsseler Behörde veröffentliche. Es bestehe laut Kinnock die Wahrscheinlichkeit, dass der Niederländer van Buitenen die Beamtenregeln verletzte und Disziplinarmassnahmen ergriffen werden müssen. NZZ. 13. 10.99


Gentech-Deklaration in der EU

Der Ständige Lebensmittelausschuss der EU hat grünes Licht gegeben für die Einführung von Deklarationslimiten für Lebensmittel mit Kleinstanteilen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Nahrungsmittel müssen dann nicht als gentechnisch modifiziert deklariert werden, wenn der GVO-Anteil unter 1% liegt. Ein Schwellenwert erweist sich nach Meinung des Lebensmittelausschusses der EU als gerechtfertigt, weil die heute eingesetzten hochsensiblen Analyseverfahren auch ungewollte, beim Transport oder der Verarbeitung entstandene minimste GVO-Verunreinigungen anzeigen. Die Ein-Prozent-Toleranz gilt allerdings nicht einfach für das Produkt insgesamt, sondern für jeden einzelnen Lebensmittelbestandteil. Diese Gentech-Deklaration erfasst nur bereits bewilligte gentechnisch veränderte Lebensmittel (Genmais von Novartis und Gensoja von Monsanto). 22.10.99


Robertson - neuer Nato-Generalsekretär

Der ehemalige britische Verteidigungsminister Robertson hat das Amt des Nato-Generalsekretärs angetreten. Anlässlich seines Amtsamtrittes meinte Robertson, die Sicherheit der Nato-Staaten werde vor allem durch mangelnde Stabilität in Europa gefährdet. Darauf müsse das Bündnis reagieren. Die bisherigen Waffensysteme seien nicht geeignet, um mit Flüchtlingsströmen und mit zu erwartenden instabilen wirtschaftlichen und sozialen Zuständen umzugehen. NZZ. 15. Oktober 1999 (S. 5).


OAU: Afrikanische Union bis 2001

Mit grosser Mehrheit haben die Mitgliedstaaten der Organisation der Afrikanischen Einheit (OAU) Anfang September beschlossen, bis 2001 eine "Afrikanische Union" zu gründen. unter anderem wurde die Bildung gemeinsamer afrikanischer Institutionen wie einer Zentralbank, eines Währungsfonds, eines Parlaments und eines Gerichtshofs beschlossen. DNR-EU-Rundschreiben, 9.99


Europarat vermeidet Kritik an Russlands Tschetschenien-Politik

An der vom Ständigen Komitee der Parlamentarischen Versammlung des Europarats einberufenen Sondersitzung ist der russische Militäreinsatz in Tschetschenien nicht wie erwartet kritisiert worden. Als Begründung für die schockierend schonende Behandlung diente die von der russischen Regierung in Strassburg bekundete Bereitschaft, mit dem gewählten Präsidenten Tschetscheniens, Maschadow, über eine Beendigung des Krieges zu sprechen. In einer vom Berichterstatter für Russland, Mühlemann (Schweiz) im Namen des politischen Ausschusses eingebrachten Entschliessung wurde eine ausdrückliche Kritik an der russischen Gewaltanwendung vermieden. Scharf verurteilt wurden allein die terroristischen Anschläge innerhalb und ausserhalb Tschetscheniens. NZZ. 6./7. 11. 99


Chaos 2002

Nach Ansicht von EuroCommerce, der Interessenvertretung des Detail- und Grosshandels bei der EU, droht im Jahr 2002 ein Chaos bis hin zum Zusammenbruch der Bargeldwirtschaft, wenn bei der Einführung der Euro-Münzen und -Noten am 1. 1. 2002 an den derzeit vorgesehenen Modalitäten festgehalten wird. Das vorgesehene Vorgehen überlässt nach Ansicht von EuroCommerce die Hauptlast der Umstellung dem Detailhandel, den Restaurants, den Pizza-Kurieren, dem öffentlichen Verkehr und all den anderen Unternehmen, in denen zu einem erheblichen Teil bar bezahlt wird. Nach Modellrechnungen würde der Bedarf an Bargeldreserven im Handel vorübergehend massiv erhöht werden. Werden normalerweise 3% bis 3.5% der Tagesumsätze als Reserve benötigt, so könnte der durchschnittliche Bedarf in den ersten beiden Januarwoche laut einem der durchgerechneten Szenarien auf fast 200% und der Spitzenwert an einem der ersten Tage auf gegen 400% steigen. Die dadurch verursachten Finanzierungskosten könnten im Extremfall die Jahresgewinne mehrerer Jahre verschlingen. Hinzu kommen logistische Probleme, da gewaltige Mengen an Geld zu den einzelnen Verkaufsstellen transportiert und dort gelagert werden müssen, sowie Sicherheitsrisiken durch den erhöhten Bargeldumlauf und das Nebeneinander von altem und unbekanntem neuem Geld. NZZ. 3.11.99


EU-Eingreifkorps von 50'000 Mann

Die EU-Aussenminister haben erstmals zusammen mit den Verteidigungsministern am gleichen Tisch getagt. Dabei wurde auf der Grundlage eines Papiers der Briten konkret über den Aufbau von eigenständigen militärischen Kapazitäten debattiert. Zur Diskussion stand ein EU-Eingreifkorps von 50'000 Mann. Bereits im Juni in Köln hatten die EU-Staats- und -Regierungschefs ein sicherheitspolitisches Grundsatzpapier verabschiedet. Nach ihren Vorstellungen sollte die Gemeinschaft in die Lage versetzt werden, die im Amsterdamer Vertrag vorgesehenen sogannnten Petersberger Aufgaben eigenständig auszuführen. Unter dem Begriff "Petersberger Aufgaben" werden "humanitäre Dienstleistungen", Rettungseinsätze, "friedenserhaltende Aufgaben" und Kampfeinsätze zur Bewältigung von Krisen und zur Schaffung von "Frieden" subsumiert. Damals wurde auch beschlossen bis Ende 2000 die Westeuropäische Union (WEU) als militärischen Arm der EU dieser einzuverleiben.

Nach den Vorstellungen der Briten sollten bis 2003 um die 50'000 Mann ausgebildet und ausgerüstet als militärisch eigenständige Einheit bereitgestellt werden. Dieses EU-Einsatzkorps müsste in kurzer Zeit mobilisiert werden und bis zu zwei Jahre einsatzfähig bleiben können. Geht man davon aus, dass die einzelnen Soldaten sechs Monate im Einsatz stehen, bedeutet dies einen Sollbestand des nicht als stehende Truppe gedachten Korps von rund 200'000 Mann. Das nach Meinung deutscher Diplomaten wichtigste integrationspolitische Vorhaben der nächsten Jahre, das durchaus in eine EU-Armee einmünden könnte, brauche zusätzlich zum offensichtlich vorhandenen politischen Willen auch erhebliche finanzielle Anstrengungen. NZZ. 16.11.99

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