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Kurzinfos April 2013

Grüne Landwirtschaft bleibt Zukunftsmusik

Das Europäische Parlament hat die Pläne der EU-Kommission für eine ökologisch und sozial gerechtere Reform der Agrarpolitik abgeschwächt. Die Abgeordneten beschlossen am 13. März ihre Position für die Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission in den kommenden Monaten. Weniger Monokulturen und mehr Umweltschutz in der Landwirtschaft bleiben vorläufig Wunschvorstellungen.

Mit der Abstimmung nahmen die Parlamentarier Stellung zu dem Entwurf für eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von EU-Agrarkommissar Dacian Cioloş. Die Kommission will die wichtigste Subventionsart, die Direktzahlungen, auf 300.000 Euro pro Betrieb begrenzen. Dafür beschloss das Parlament Ausnahmeregelungen, von denen nach wie vor Großbetriebe profitieren könnten, die sehr viel Fläche bewirtschaften. Das Agrarbudget ist mit gut 58 Milliarden Euro pro Jahr der größte Posten im EU-Haushalt.

Auch der Kommissionsvorschlag, dass sieben Prozent der Äcker "im Umweltinteresse" genutzt werden sollen, blieb auf der Strecke. Auf diesen sogenannten ökologischen Vorrangflächen könnten zum Beispiel Wildblumen oder Hecken wachsen. Sie könnten auch einfach brachliegen. Die Abgeordneten beschlossen, zunächst nur drei, ab 2016 dann fünf Prozent der Agrarfläche so umzuwidmen. Zudem sollen Betriebe bis zu zehn Hektar von dieser Regelung ausgenommen werden. Die geplante Vorschrift, umweltschädliche Monokulturen zu verhindern, indem Bauern mindestens drei Fruchtarten anbauen sollten, gilt nach dem Votum des Parlaments nun erst für Betriebe ab 30 Hektar.

Das Europäische Umweltbüro lobte zwar, dass die "schlimmsten Verschlechterungen", die der Agrarausschuss des Parlamentes im Januar beschlossen hatte, korrigiert wurden. Aber die Parlamentarier hätten es nicht geschafft, die Agrarpolitik künftig umweltfreundlicher zu gestalten als sie jetzt ist.

Aus Sicht von EuroNatur ist es positiv, dass die Abgeordneten eine neue Weichenstellung für die EU-Agrarpolitik beschlossen haben. Die Mehrheit sprach sich dafür aus, dass immerhin 30 Prozent der Direktzahlungen künftig an eine ökologischere Bewirtschaftung gebunden werden sollen.

Dies hob auch der BUND hervor, fordert aber gleichzeitig, dass diese Auflagen verschärft werden. Nur so könnten sie wirksam für die Umwelt sein. Die Bundesländer hätten bei der Umsetzung der EU-Agrarreform einen gewissen Spielraum. Sie könnten einen größeren Teil der Subventionen für Agrarumweltmaßnahmen einsetzen als bisher.

Der NABU bezeichnete die Abstimmung als "widersprüchlich". Das Parlament sei seiner hohen Verantwortung den 500 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürgern nur teilweise gerecht geworden. Falls das Greening nicht verbessert werde, müsste über die vollständige Streichung sämtlicher Direktzahlungen diskutiert werden.

Die Umweltverbände hoffen, dass bei den anstehenden Verhandlungen mit den EU-Agrarministern und der Kommission noch echte Verbesserungen durchgesetzt werden können. Dafür ist weiterhin das Engagement der Zivilgesellschaft erforderlich. Deren Protest hat aus Sicht der Verbände die schlimmsten Beschlüsse des Agrarausschusses im Parlamentsplenum verhindert.

Die Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament werden voraussichtlich bis zum Sommer dauern. Der agrarpolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament Martin Häusling forderte bereits, die Agrarreform in zwei Jahren zu überprüfen. Die Erfahrungen früherer Agrarreformen zeigten, dass die Ursprungsidee später doch noch realisiert werden könne. Umwelt aktuell, April 2013, S. 15.



Vermögen in der Euro-Zone sehr ungleich verteilt

Die erste Studie der EZB zur Vermögenssituation der Privathaushalte in der Währungsunion macht deutlich, was für ein Patchwork die Euro-Zone ist. Der strukturelle Rahmen und die jüngste makroökonomische Entwicklung divergieren stark. Wie viele europäische Familien können ihre Hypothekarzinsen nicht mehr bezahlen, wenn die Leitzinsen in der Euro-Zone binnen eines Jahres um einen Prozentpunkt steigen? In welchen Ländern der Währungsunion sind wie viele Haushalte wie stark davon betroffen, wenn die Immobilienpreise um über 10% einbrechen? Um diese und ähnliche Fragen zu beantworten, müssen Politiker und Notenbanker der Euro-Zone eine genaue Vorstellung haben von der Vermögenssituation der privaten Haushalte in der Währungsunion. Sie müssen in anderen Worten detaillierte Informationen zur «Bilanzstruktur» europäischer Familien besitzen, um deren Anfälligkeit auf Schocks zu erfassen, aber auch um mögliche Reaktionen auf (geld)politische Entscheide abzuschätzen.

Bisher gab es in der Währungsunion keine offiziellen vergleichbaren Daten, die das gesamte Vermögen der Privaten erfassen, also Finanz- und Realvermögen. Bedenkt man, dass im Schnitt rund zwei Drittel der aggregierten Nachfrage in einer Volkswirtschaft von den privaten Haushalten kommen, wird klar, dass somit ein sehr wichtiges Puzzleteil der Wirtschaftspolitik gefehlt hat. Unter der Federführung der Europäischen Zentralbank (EZB) wurden nun erstmals harmonisierte Daten erhoben. In 15 Euro-Ländern (Irland und Estland werden erst ab der nächsten Durchführung mitmachen) wurden über 62 000 Haushalte über ihre Vermögenssituation befragt. Die Erhebung wird nun regelmässig alle drei Jahre durchgeführt, so dass künftig auch Zeitreihen verfügbar sein werden.

Die wichtigste Erkenntnis aus der ersten Umfrage (mehrheitlich aus dem Jahr 2010) scheint die, dass das Vermögen in der Währungsunion sehr ungleich verteilt ist. Dies gilt sowohl für den Währungsraum als Ganzes als auch für seine nationalen Komponenten. Obwohl die Länderunterschiede in der derzeitigen öffentlichen Diskussion am meisten Beachtung finden, lohnt sich auch ein Blick auf die Verteilung insgesamt (vgl. Grafiken 3 und 4). Der Median-Haushalt (jener Wert, den 50% der Haushalte übertreffen und 50% unterschreiten) besitzt in der Euro-Zone ein Nettovermögen (Vermögen abzüglich Schulden) von 109 200 €.

Der Mittelwert (Total aller Nettovermögen dividiert durch Anzahl der Haushalte) der Nettovermögen beträgt aber mehr als doppelt so viel, nämlich 230 800 €. Der beachtliche Unterschied zwischen Median- und Mittelwert bedeutet, dass die Vermögen in der Währungsunion sehr ungleich verteilt sind. Die 10% am wenigsten vermögenden Familien verfügen über ein Nettovermögen von nahezu null (ihr Vermögen deckt also gerade ihre ausstehenden Schulden), die 10% «reichsten» Haushalte verfügen über ein Nettovermögen von 506 200 €. Prozentual ausgedrückt haben die untersten 20% der Bevölkerung kaum Anteil am kumulativen Vermögen, während die obersten 10% die Hälfte des aggregierten Nettovermögens besitzen. Die Vermögensverteilung in der Währungsunion ist deutlich ungleicher als die Einkommensverteilung, denn das Median-Bruttojahreseinkommen beträgt in der Euro-Zone 28 600 €, während der Mittelwert lediglich um 30% höher bei 37 800 € liegt. Die 10% am besten Verdienenden erhalten 31% des Gesamteinkommens.

Frappant ist auch der Vermögensunterschied zwischen den einzelnen Mitgliedsländern: Das Median-Nettovermögen ist in Deutschland mit 51 400 € am tiefsten, in Luxemburg mit 397 800 € am höchsten (vgl. Grafik «Original wie berichtet»). Dass ausgerechnet im «Zahlmeisterland» der Währungsunion, in Deutschland, die Haushalte am ärmsten sein sollen, hat im Land selbst eine kritische Debatte über seine Beteiligung an den Rettungspaketen für die Peripheriestaaten der Währungsunion ausgelöst, die gemäss der EZB-Befragung ironischerweise nicht nur deutlich reicher sind als Deutschland, sondern im Fall von Zypern und Spanien gar zu den reichsten gehören.

Eine Vielzahl von strukturellen und historischen Gründen können zur Erklärung für diese nationalen Unterschiede herangezogen werden. Dazu gehören: die Haushaltsstruktur (Anzahl, Alter, Bildung und Erwerbstätigkeit der Mitglieder), der Immobilienbesitz, die Immobilienpreise, die Hypothekenaufnahme, die Staatsquote, das Ausmass des staatlichen Immobilienbesitzes mit all seinen Folgen, die gesetzliche Altersvorsorge (in der Studie nicht erfasst), die Vererbung, die Steuersysteme, besonders die Immobilien- und Erbschaftsbesteuerung, sowie kulturelle Unterschiede.

Im Fall der in den Umfragewerten als «reich» rapportierten Peripherieländer scheint primär das Wohneigentum eine wichtige Rolle zu spielen. Erstens ist die Eigentumsquote (Anteil der Haushalte, die im Eigenheim leben) in diesen Ländern deutlich höher als beispielsweise in Deutschland (nur 44% der Deutschen und 48% der Österreicher leben im Eigenheim, während es in Zypern 77%, in Slowenien 82%, in Spanien 83% und in der Slowakei 90% sind), und zweitens war die Entwicklung der Immobilienpreise in den vergangenen Jahren in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich.

Korrigiert um diese beiden Faktoren (nur Hauseigentümer werden berücksichtigt und ihre Immobilien zu Preisen des Jahres 2002 bewertet, vgl. Grafik «Korrigierte Werte»), stehen zumindest Spanien und Zypern nicht mehr als so reich da. Dies lässt sich mit der Spekulationsblase an ihren Immobilienmärkten erklären, die im Umfragejahr 2010 so ziemlich ihren Höhepunkt hatte. In Ländern wie Deutschland oder Österreich, die im betrachteten Zeitraum im Gegenteil stagnierende oder gar rückläufige Immobilienpreise verzeichneten, waren die Immobilienmärkte nicht überhitzt, und entsprechend überschätzten die befragten Haushalte ihre Vermögenssituation nicht. Zudem stellt Deutschland auch bei der unkorrigierten Befragung nicht mehr das Schlusslicht dar, wenn statt der Median- der Mittelwert betrachtet wird. Dies bedeutet nichts anders, als dass innerhalb Deutschlands die Vermögen sehr ungleich verteilt sind.

Auch bei einer Korrektur der Nettovermögen um die Komponente Hauseigentum bleiben die nationalen Unterschiede in der Euro-Zone enorm, wie die Differenz zwischen Luxemburg an der Spitze und der Slowakei am Tabellenende eindrücklich belegt. Die Wissenschafter wollen dafür zwar weitere Erklärungen – besonders für den Ausreisser Zypern, der dieser Tage die Gemüter so erregt – nachliefern und stellen zu diesem Zweck auch ihre Daten der Öffentlichkeit zur Verfügung. Doch Unterschiede wird es in der Währungsunion immer geben, solange die Euro-Zone aus fiskalisch souveränen Staaten besteht. Dies macht deutlich, wie schwierig eine einheitliche Geldpolitik in der Währungsunion angesichts ihrer Heterogenität ist und, trotz verbesserter Datenlage, auch weiterhin bleiben wird. NZZ, 13. April 2013, S. 31


Spanien und Italien verlieren im Streit um das EU-Patent

Spanien und Italien sind mit zwei Klagen gegen das Vorpreschen der übrigen 25 EU-Mitglieder zur Schaffung eines einheitlichen Patents vor dem Gerichtshofs der EU (EuGH) gescheitert. Sie hatten einen Mehrheitsbeschluss des Ministerrats (Gremium der Mitgliedstaaten) von 2011 angefochten, der dieses Vorgehen im kleineren Kreis erlaubt hat.

Laut dem am Dienstag, den 16. April 2013, veröffentlichten EuGH-Urteil war dieser Beschluss indessen rechtens, da die im EU-Recht formulierten Bedingungen für eine solche «verstärkte Zusammenarbeit» erfüllt seien. So habe der Gesetzgebungsprozess für das Patent bereits 2000 begonnen und sei erfolglos geblieben, so dass die verstärkte Zusammenarbeit in der Tat als «letztes Mittel» erfolge. Dies sei auch in Bereichen möglich, in denen – wie für Teile des «Patent-Pakets» – Einstimmigkeit nötig sei. Spanien und Italien machen bei dem Vorhaben nicht mit, weil sie mit dem «Sprachenregime» (vorrangige Stellung von Englisch, Französisch und Deutsch) nicht einverstanden sind. NZZ, 17. April 2013, S. 26.


Flankierende Massnahmen sind fast folgenlos

In Theorie sieht das alles schön aus. Sollten unanständig tiefe Monats- oder Stundenlöhne in einer Region gehäuft vorkommen, könnte die sogenannte Tripartite Kommission aus Vertretern von Behörden, Arbeitgebern und Gewerkschaften eines jeden Kantons eingreifen. Sie sollte Lohndumping erstens durch Kontrollen erkennen, zweitens einen «wiederholten Missbrauch» in einer Branche allenfalls feststellen und drittens in solchen Fällen dem Kanton empfehlen, einen sogenannten Normalarbeitsvertrag (NAV) zu erlassen. Dieser sollte Mindestlöhne definieren. So sehen es die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr vor, die seit 2004 in Kraft sind. Die Regeln stehen im Obligationenrecht, das für alle Arbeitgeber gilt.

In der Praxis haben diese Regeln aber kaum Wirkung. Dies zeigt zum einen die kurze Liste der erlassenen Normalarbeitsverträge. Nur 3 von 26 Kantonen haben Minimalregeln für Arbeitsverträge aufgestellt. Sie betreffen auch nur einen kleinen Teil des Arbeitsmarktes: in Genf den Verkauf, die Kosmetik und die Hauswirtschaft; im Tessin die Schönheitssalons, Callcenter und die Autowartung und im Wallis das Bauhauptgewerbe sowie den Unterhalt und die Reinigung.

Zum anderen dokumentieren Tages-Anzeiger-Recherchen in zwei Kantonen, wie schwierig eine griffige Umsetzung ist. Das erste Beispiel stammt aus dem Aargau. Dort hat die kantonale Tripartite Kommission etwa im Gartenbau äusserst tiefe Löhne festgestellt. Dies sagt Kurt Emmenegger, Mitglied der Tripartiten Kommission und Geschäftsleiter der Gewerkschaft Unia der Region Aargau. Diese Branche kenne keinen allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Die Kommission habe Lohnunterbietungen «zwischen 16 und 23 Prozent der Löhne je nach Berufskategorie festgestellt» im Vergleich zu Mindestlöhnen eines Vergleichs-GAV der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, aus seiner Sicht «wiederholt und missbräuchlich». Da liege ein «klar dokumentierter Lohnmissbrauch vor», so Emmenegger. Dennoch habe die Kommission dem Kanton nicht empfohlen, einen Normalarbeitsvertrag in dieser Branche festzusetzen. «Weder die Kantonsvertreter noch die Arbeitgebervertreter sind willens, hier einen Normalarbeitsvertrag zu anständigen Löhnen zu beantragen.»

Die Tripartite Kommission bezog sich auf die Mindeststundenlöhne der Gebäudereiniger und Bauarbeiter. Sie liegen im Schnitt bei 22.40 Franken (also etwa 4000 Franken pro Monat brutto). Im Aargau aber erhalten Gartenbauer im Mittelwert des untersten Lohnviertels rund 19.20 Franken (etwa 3500 Franken pro Monat brutto). Das sei «klar unter dem Mindestlohn von 19.80 Franken des Vergleichs-GAV», sagte Emmenegger. Das zuständige kantonale Amt nahm wegen «zu knapper Frist» keine Stellung.

Noch schlechter steht es auch um die Angestellten im Detailhandel im Kanton Bern. Laut Kennern der Branche sind Monatslöhne von unter 3000 Franken für Ungelernte «nicht unüblich». Am schlimmsten treffe es die Kleider- und die Schuhverkäufer sowie kleine Food-Läden. Selbst Verkäufer mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis erhielten manchmal weniger als 3500 Franken pro Monat brutto (bei 13 Monatslöhnen). «In dieser Branche sind wiederholt Lohnmissbräuche festgestellt worden», sagt Daniel Hügli, Mitglied der kantonalen Tripartiten Kommission.

Wie sein Aargauer Kollege stellt Hügli fest, dass zwei der drei Parteien in der Tripartiten Kommission öfter bremsen: «Arbeitgebervertreter sind gegenüber Normalarbeitsverträgen eher abgeneigt. Für die Kantonsverwaltung braucht es einen gewissen Leidensdruck und eine gute Datenlage, bis sie handelt.» Für den Chefökonomen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, Daniel Lampart, sind das keine Einzelfälle: «In der Deutschschweiz haben es die Kantone zusammen mit den Arbeitgebervertretern in den jeweiligen Tripartiten Kommissionen verpasst, lokal zu Normalarbeitsverträgen und damit zu Mindestlöhnen Hand zu bieten.» Die Mindestlohninitiative des Gewerkschaftsbundes sei eine Reaktion darauf.

Der Direktor des schweizerischen Arbeitgeberverbandes, Thomas Daum, kritisiert diese Verknüpfung. Die Einführung von Normalarbeitsverträgen mit zwingenden Mindestlöhnen sei eine Massnahme zum Schutz vor Lohndumping der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. «Die Anwendung dieser Gesetzesbestimmungen ist nicht für tiefe Löhne vorgesehen, die unabhängig vom Zuzug ausländischer Arbeitskräfte in einer Branche bestehen.» (Tages-Anzeiger) Berner Bund, 10. April 2013, S. 2.


Ventilklausel

Die CH Regierung aktiviert die Ventilklausel für die Staaten der EU-17 und führt sie weiter für die osteuropäischen Länder (EU-. Sie gilt für fünfjährige Aufenthaltsbewilligungen. Die Umgehung über Kurzaufenthalte bleibt möglich.

Der Bundesrat hat aus Rücksicht auf die Befindlichkeiten in der EU nicht alle Möglichkeiten der Ventilklausel ausgeschöpft. Indem er das im Personenfreizügigkeitsabkommen vorgesehene Instrument auf die «alten» EU-Länder ausdehnt, will er der Bevölkerung signalisieren, dass er die durch die starke Zuwanderung der vergangenen Jahre ausgelösten Sorgen ernst nimmt. Die Nettoeinwanderung aus den EU/Efta-Staaten lag in den letzten Jahren bei jährlich rund 50 000 Menschen.

Konkret wird laut dem Bundesratsentscheid die seit einem Jahr bestehende Kontingentierung für fünfjährige B-Aufenthaltsbewilligungen für Erwerbstätige aus den acht osteuropäischen Ländern (EU- weitergeführt. Zusätzlich werden für Arbeitskräfte aus der «alten EU» plus Malta und Zypern (EU-17) die B-Bewilligungen kontingentiert – unter dem Vorbehalt, dass die in dieser Kategorie zur Aktivierung der Ventilklausel notwendige Schwelle bis Ende Mai erreicht wird. Laut den neuesten Zahlen (Stand 23. April) dürfte diese Bedingung erfüllt werden.

Hingegen verzichtet der Bundesrat darauf, die L-Bewilligungen (Kurzaufenthalte von weniger als einem Jahr) für Bürger der EU-8 zu beschränken. Dazu wären die Voraussetzungen erfüllt (nicht jedoch bei der EU-17). Die Erfahrungen im vergangenen Kontingentsjahr deuten darauf hin, dass die Beschränkung bei den B-Bewilligungen (minus 67 Prozent) über die L-Bewilligungen (plus 63 Prozent) umgangen worden ist. Justizministerin Simonetta Sommaruga sprach am Mittwoch, den 24. April 2013, vor den Medien in Bern von einem «ausgewogenen Entscheid», der migrations- und aussenpolitische Überlegungen berücksichtigt habe. Damit deutete sie an, dass es sich um einen Kompromiss handelt, der auf die maximal mögliche Wirkung der Ventilklausel verzichtet, um die EU nicht zu provozieren, aber dennoch ein Signal an die EU-Länder sendet, wonach der Schweizer Arbeitsmarkt nicht unbeschränkt offen ist.

Die Aktivierung der Ventilklausel vor einem Jahr hatte zu heftigen Reaktionen in Brüssel geführt. Die Kommission sprach von einem ungerechtfertigten und diskriminierenden Entscheid. Am Mittwoch reagierte die EU weniger harsch. An die Adresse Brüssels gerichtet betonte Sommaruga, der Bundesrat stehe hinter der Personenfreizügigkeit und sehe die Ventilklausel nicht als Akt der Unfreundlichkeit gegenüber der EU. Er wende lediglich eine ausgehandelte Bestimmung an.

Die Ventilklausel wirkt nur kurzfristig. Ab Mai 2014 sind keine Kontingente mehr zulässig. Sommaruga räumte ein, dass das Instrument lediglich zur Feinsteuerung der Zuwanderung diene. Angenommen, die Einwanderung aus der EU-17 läge in den kommenden Monaten auf dem Niveau der Vorjahre, dann verringert sich die Zahl von B-Bewilligungen um einige tausend. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es zu einem ähnlichen Umgehungseffekt über Kurzaufenthaltsbewilligungen kommt wie bei der EU-8. Allenfalls wird das Wachstum der Zuwanderung leicht gebremst. Bei der EU-8 bleibt die Kontingentierung bei 2180 Bewilligungen.

Angesichts der beschränkten Wirkung dürfte die Ventilklausel nur geringe direkte Folgen für die Schweizer Wirtschaft haben. Aufgrund der Kontingente steigen die Einstellungskosten für Arbeitskräfte aus der EU. Landwirtschaft und Gastgewerbe können ihren Bedarf an Arbeitskräften weiterhin über L-Bewilligungen decken.

Innenpolitisch hingegen birgt der Entscheid für den Bundesrat gewisse Risiken. Er hat zwar nun seine im Vorfeld der Abstimmungen zur Personenfreizügigkeit gemachten Versprechen gehalten. Indes dürfte eine stringente Argumentation bei der Bekämpfung der Masseneinwanderungsinitiative der SVP schwieriger werden. Der Bundesrat lehnt das Begehren ab, weil er die Steuerung der Zuwanderung über Kontingente für schädlich hält. Jetzt geht er jedoch mit der Aktivierung der Ventilklausel in die andere Richtung. Auf der anderen Seite wird dem Bundesrat nun vorgeworfen, er schöpfe nicht alle Mittel aus. Mit dem mehrmaligen Verweis, dass die Ventilklausel nur ein Element der politischen Steuerung der Zuwanderung sei, versuchte Sommaruga, solche Widersprüche zu relativieren. NZZ, 25. April 2013, S. 11.


Cassis-de-Dijon - keine Preissenkung

Die einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips in der Schweiz hat keine messbar niedrigeren Preise gebracht. Dieses ernüchternde Fazit zieht eine neue Studie des Bundes. Die Zahl klang politisch gut. Über 2 Mrd. Fr. pro Jahr sollte die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips in der Schweiz den Konsumenten bringen. Das versprach der Bundesrat 2008 in seiner Botschaft zur Revision des Gesetzes über die technischen Handelshemmnisse. Die Anwendung dieses Prinzips seit Juli 2010 bedeutet, dass Produkte, die nach nationalen Vorschriften eines EU-/EWR-Landes hergestellt wurden, auch automatisch in der Schweiz zugelassen sind. Es gibt allerdings eine lange Liste mit Ausnahmen - von Chemikalien über Medikamente bis zu Waschmitteln. Doch das Cassis-de-Dijon-Prinzip sollte für etwa einen Drittel der Güterimporte aus der EU eine Handelsbarriere aus dem Weg räumen und damit Lebensmittel, Kleider,Textilien und andere Produkte spürbar verbilligen. Das war die Idee.

Mittlerweile ist Ernüchterung eingekehrt. Das Interesse von Anbietern ander Nutzung des Prinzips durch den Verkauf ausländischer Güter in der Schweiz scheint sehr begrenzt zu sein. Seit dem 25. April 2013 ist die Ernüchterung offiziell. Eine Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) mit Preisvergleichen bei rund 200 Gütern in der Schweiz und den vier Nachbarländern(EU-4) schaffte es nicht, eine Preisdämpfung durch die Einführung des Cassis-de-Diion-Prinzips zu beweisen. Insgesamt ist die Preisdifferenz zum Durchschnitt der Nachbarländer bei den untersuchten Gütern von 2010 bis 2012 sogar noch deutlich gestiegen (im Mittel von 10% auf 19%). Doch dies lag vor allem am Frankenhoch. Immerhin war laut den Daten der mittlere „Preisaufschlag Schweiz“ 2012 gegenüber dem Durchschnitt der EU bei Produkten mit technischen Handelsbarrieren (wozu etwa spezielle nationale Produktions- und Informationspflichten ebenso wie gesonderte Zulassungsverfahren gehören) mit 23% bis 25% deutlich höher als bei Produkten ohne solche Hindernisse (14%). Das deute darauf, dass Handelsbarrieren ein Faktor der Preisinsel Schweiz seien.

Das Seco mutmasst, dass die Gesetzesrevision von 2010 mit den Vereinfachungen etwa bezüglich Zulassungsverfahren und Informationspflichten insgesamt eine preissenkende Wirkung hatte. Die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips brachte aber laut der Studie für sich alleine bisher keine messbare Preiswirkung. Das liegt zum Teil an statistischen Schwierigkeiten (Überlagerung der Reform durch die Wechselkursdynamik), vor allem aber auch am Fehlen eines Interesses von Anbietern. Verlässliche Zahlen zur Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips gibt es nur für die Lebensmittel, weil diese noch durch ein Sonderverfahren beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) gehen müssen. Bis Ende 2012 sind 131 Gesuche dazu eingegangen, wovon das BAG 42 bewilligte. Die Preise der betroffenen Produkte sind laut Studie aber typischer-weise auf "Schweizer“ Niveau.

Anwendungsbeispiele für das Cassis-de-Dijon-Prinzip ausserhalb des Lebensmittelsektors konnte das Seco in einer Firmenumfrage nicht finden. Prisca Birrer-Heimo, Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz und SP-Nationalrätin, wertete die Ergebnisse der Studie als Enttäuschung. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip befürwortet die neolibrale SP-Parlamentarierin aber weiterhin. Man müsse der „Reform“ Zeit geben, zudem sei sie nur als eine unter diversen Massnahmen zu betrachten, wozu namentlich auch die Verschärfung des Kartellgesetzes gehöre. Die erhofften Preissenkungen seien bisher zwar nicht realisiert worden, doch anderseits hätten sich auch Befürchtungen über Qualitätseinbussen nicht bewahrheitet. Eher skeptischer äusserte sich Michel Rudin vom Konsumentenforum. Das Cassis-de-Diion-Prinzip habe nichts gebracht. Man müsse sich fragen, ob dessen Einführung nicht ein Fehler gewesen sei. NZZ, 26. April 2013, S. 27


Restriktionen für Insektizide zum Schutz der Bienen

Die EU will die Anwendung von drei Insektiziden vorläufig einschränken, weil die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Reihe von Risiken für die Gesundheit von Bienen festgestellt hat. Dies erklärte die EU-Kommission nach einer Sitzung des zuständigen Expertenausschusses am Montag. Kurz danach gab das Schweizer Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) bekannt, es wolle analog zur EU die Bewilligung für die drei Insektizide zur Behandlung von Raps- und Mais-Saatgut suspendieren. Betroffen von den Restriktionen, die in der EU am 1. Dezember und in der Schweiz «voraussichtlich im Herbst» in Kraft treten sollen, sind vor allem Produkte des Schweizer Agrokonzerns Syngenta und der deutschen Bayer.

Konkret geht es um die drei Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam aus der chemischen Gruppe der Neonicotinoide. Laut dem EU-Vorschlag soll ihre Anwendung zur Saatgut-Behandlung, zur Bodenanwendung (in Form von Granulat) und zur Blattbehandlung bei Pflanzen- und Getreidearten suspendiert werden, die – wie etwa Raps und Mais – für Bienen attraktiv sind. Ausnahmen sind nur für Kulturen in Treibhäusern und im Freien nach der Blüte möglich. Brüssel will die Restriktionen überprüfen, sobald neue Informationen vorliegen, spätestens aber innert zweier Jahre.

Syngenta kritisierte den Schritt umgehend. Der Vorschlag beruhe auf einer «übereilten und hochgradig theoretischen Untersuchung» der EFSA. Die Mengen an Pflanzenschutzmitteln, denen Bienen im Feld ausgesetzt seien, sei drastisch überschätzt, und Studien, die keine Hinweise auf eine gesundheitsschädigende Wirkung auf Bienen gefunden hätten, seien ignoriert worden. Mit ähnlichen Argumenten wandte sich der Schweizer Branchenverband «scienceindustries» gegen das Mitziehen Berns. Greenpeace begrüsste die Schritte der Schweiz und der EU.

Der EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg verwies auf die EFSA-Studie und die vitale Bedeutung der Bienen für das Ökosystem und die Landwirtschaft. Letztere erklärt sich aus ihrer Rolle bei der Bestäubung vieler Pflanzen. Das BLW, das nach der EFSA-Beurteilung um eine Situationsanalyse gebeten worden war, hielt fest, dass die fraglichen Substanzen «bei vorschriftsmässiger Verwendung unter normalen Bedingungen zwar kein unannehmbares Risiko für Bienen darstellen, die Sicherheitsmarge unter gewissen Umständen jedoch gering ist».

Über die Wirkung der Neonicotinoide auf Bienen wird in der EU seit Monaten gestritten. Am Montag fand die zweite Abstimmung von Experten der Mitgliedstaaten statt. Dabei sprachen sich 15 Staaten für und 8 gegen den Kommissionsvorschlag aus; 4 enthielten sich. Zu den Befürwortern zählten Deutschland und Frankreich, zu den Gegnern Grossbritannien und Österreich. Mit diesem Abstimmungsresultat erreichten die EU-Staaten keine qualifizierte Mehrheit, weder für noch gegen die Massnahme. Dies bedeutet laut den Verfahrensregeln in diesem Bereich, dass die Kommission entscheiden kann. Und da Borg umgehend erklärte, die Behörde werde den Vorschlag vorantreiben, ist die Sache politisch, wenn auch noch nicht formal entschieden. NZZ, 30. April, 2013, S. 23. Einen ausführlichen Bericht über das Lobbying der Industrie gegen das Verbot der Neonicotinoide findet man unter http://corporateeurope.org/publications/pesticides-against-pollinators


Island: Ende der EU-Annäherung

Die historische Wahlschlappe der „rotgrünen“ Regierung ist nicht nur eine Quittung für ihre schmerzhafte Sparpolitik während der Krisenjahre, die viele Haushalte getroffen hat. Vielmehr wird sie für lähmende interne Querelen und unerfüllte Wahlversprechen bestraft, darunter eine Verfassungsreform. Zudem schreckte der Wunsch dieser Parteien nach einem schnellen EU-Beitritt Islands ab. Letzterer hat mit dem bürgerlichen Comeback kaum mehr Chancen. Während die Konservativen die seit Anfang Jahr auf Eis gelegten Beitrittsverhandlungen nicht mehr aufnehmen wollen, möchten die Liberalen das Volk darüber abstimmen lassen. NZZ, 29. April 2013, S. 3.


Die KMU der Euro-Zone haben Sorgen

Die Situation der kleinen und mittelgrossen Unternehmen (KMU) der Währungsunion ist nach wie vor schwierig, auch wenn sie sich in den vergangenen Monaten leicht verbessert hat. In der regelmässig von der Europäischen Zentralbank (EZB) durchgeführten Umfrage bei 7510 KMU der Euro-Zone zeigt sich, dass zwischen Oktober 2012 und März 2013 der Bedarf der kleineren Firmen an externer Finanzierung gestiegen ist.

Netto 5% mehr Unternehmen rapportierten eine steigende Nachfrage nach Bankkrediten. Zudem gaben mehr von ihnen an, es sei schwieriger, an Kredite zu kommen. Gegenüber der Umfrage von vor sechs Monaten hat sich die Lage allerdings leicht entspannt: Noch netto 10% berichten über Schwierigkeiten gegenüber den 22% in der vorherigen Befragung. Ebenfalls leicht besser präsentiert sich die Zurückweisungsquote: Netto 11% der KMU gaben an, beantragte Kredite nicht erhalten zu haben (i. V. 15%). Trotz dieser leichten Entspannung bleibt für viele KMU die Situation prekär: Die erwähnten Umfragedaten spiegeln den Schnitt in der Euro-Zone, die nationalen Unterschiede sind aber beachtlich. Ebenfalls gross ist die Kluft zu den Grossunternehmen.

Trotz diesen Finanzierungsschwierigkeiten zeigt die Umfrage aber, dass KMU auch «ganz normale» Probleme haben. Nach ihren grössten Sorgen befragt, erwähnten sie die Bankkredite lediglich als ihr zweitgrösstes Problem.

An erster Stelle kam die Antwort «Kunden finden», die notabene vor allem in Deutschland, den Niederlanden und Österreich stark zunahm. Über Finanzierungsengpässe klagten vor allem die Unternehmen in Griechenland, Spanien, Irland und Portugal. Der Zugang zu qualifiziertem Personal präsentiert sich in den einzelnen Ländern ebenfalls sehr unterschiedlich. Knappheit besteht laut der Umfrage vor allem in Deutschland und Österreich, während dies in den Krisenländern kein Thema ist. NZZ, Samstag, 27. April 2013, S. 29

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